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LEH und Deutscher Tierschutzbund: Stärkung einer tiergerechteren Geflügelfleischerzeugung
Newsroom Startseite Pressemitteilungen Contentpool Bild-und Videodatenbank Kontakt LEH und Deutscher Tierschutzbund: Stärkung einer tiergerechteren Geflügelfleischerzeugung Kategorie: Verantwortung Mitteilung ↓ Downloads & Kontakt ↓ Bonn (08.03.2021) Die führenden Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) in Deutschland haben sich in Gesprächen mit dem Deutschen Tierschutzbund zu einer tiergerechteren Geflügelfleischerzeugung bekannt. Gemeinsam haben Deutscher Tierschutzbund und LEH vereinbart, den Anteil der Produkte mit Haltungsstufe 3 und 4 in den nächsten zwei Jahren zu verdoppeln und bis Ende des Jahres 2026 rund 20% oder mehr ihrer Angebote umzustellen. Die führenden Unternehmen des LEH haben die einheitliche Haltungsform-Kennzeichnung für Produkte aus der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung 2019 erfolgreich im Markt eingeführt. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern wird mit der einheitlichen Kennzeichnung eine klare Orientierung gegeben, gleichzeitig werden die Unterschiede im Sortiment transparent und nachvollziehbar gemacht. "Mit dem Mehrangebot in den beiden höchsten Stufen mit der 3 und 4 wird das Tierwohl im Geflügelsortiment gestärkt. Dieses Bekenntnis ist stark, auch mutig. Wir begrüßen das ausdrücklich. Das kann zudem Vorbild für mehr Tierschutz im gesamten Sortiment tierischer Produkte sein. Mit unserem zweistufigen Label ` Für mehr Tierschutz` schaffen wir gemeinsam mit dem beteiligten Handel Transparenz am Regal. Jetzt braucht es aber auch das Bekenntnis der Verbraucher*Innen, die Fleisch essen, an der Ladenkasse!" erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Das gemeinsame Bekenntnis der Unternehmen des LEH und des Deutschen Tierschutzbundes ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Tierwohl bei Geflügel", erklärt Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH. "Mit der Haltungsform-Kennzeichnung werden derartige Schritte für die Verbraucher sichtbar und verständlich. Wir freuen uns sehr darüber, dass der Deutsche Tierschutzbund und der LEH hier konstruktiv und mit vereinten Kräften das Tierwohl in Deutschland voranbringen." Die Unternehmen des LEH haben in Gesprächen mit dem Deutschen Tierschutzbund ihre Absicht erklärt, im System der einheitlichen Haltungsform-Kennzeichnung den Anteil der Geflügelprodukte aus Programmen, die die Mindestanforderungen der Haltungsformstufen 3 und 4 in der Hähnchenhaltung gewährleisten, in enger Abstimmung mit den Geflügelvermarktern schrittweise zu erhöhen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern anzubieten Unter Berücksichtigung der notwendigen Umstellungszeiträume in der Hähnchenhaltung streben sie daher an, den derzeitigen Anteil an entsprechend gekennzeichneten Hähnchenprodukten in ihren Märkten in den nächsten zwei Jahren zu verdoppeln und bis Ende des Jahres 2026 rund 20% oder mehr ihres Angebots auf Waren umzustellen, die mit den Haltungsformstufen 3 und 4 gekennzeichnet sind. Dazu gehören neben weiteren Standards z.B. Produkte aus der Einstiegs- und Premiumstufe des Labels „Für Mehr Tierschutz“ des Deutschen Tierschutzbundes oder auch Bio-zertifiziertes Geflügelfleisch. Die unterzeichnenden Lebensmitteleinzelhändler wollen damit ein weiteres Bekenntnis zur Förderung einer tiergerechteren und nachhaltigeren Fleischerzeugung abgeben und Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit geben, Produkte aus verschiedenen Haltungsformstufen erkennen und erwerben zu können. Zugleich bietet dieses Bekenntnis eine verlässliche Perspektive für Landwirte, die an diesen Programmen teilnehmen oder beabsichtigen, dies künftig zu tun. Über die Haltungsform-Kennzeichnung Die Haltungsform-Kennzeichnung ist eine vierstufige Siegel-Klassifikation für tierische Erzeugnisse. Sie wurde im April 2019 eingeführt. Sie klassifiziert Tierwohl-Siegel und Programme entsprechend ihren Anforderungen an die Tierhalter und dem sich daraus ergebenden Tierwohl-Niveau. Die Kennzeichnung finden Verbraucher auf Verpackungen bei ALDI Nord, ALDI SÜD, EDEKA, Kaufland, LIDL, Netto Marken-Discount, PENNY und REWE. Die „Haltungsform“ steht weiteren Unternehmen offen. Die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH ist Trägerin der Haltungs- form-Kennzeichnung. Sie organisiert die korrekte Eingruppierung von Standards und Programmen in die Systematik dieses Haltungskennzeichens, überwacht die korrekte Anwendung und Umsetzung dieser Systematik und unterstützt die teilnehmenden Unternehmen in der Kommunikation gegenüber Öffentlichkeit und Verbrauchern. Vollständige Informationen zu den Kriterien der einzelnen Stufen erhalten Verbraucher auf der Webseite zur Haltungsform unter www.haltungsform.de. Downloads Hinweis: Verwendung von Bildmaterial Das von ALDI SÜD zur Verfügung gestellte Bild- und Textmaterial darf ausschließlich für redaktionelle Zwecke in Deutschland verwendet werden. Bei der Verwendung dieses Bildmaterials ist im Fotonachweis das Copyright von ALDI SÜD (©ALDI SÜD) zu nennen. Pressekontakt ALDI SÜD Dienstleistungs-GmbH & Co. oHG Unternehmensgruppe ALDI SÜD Burgstraße 37 45476 Mülheim an der Ruhr presse(at)aldi-sued.de
LEH und Deutscher Tierschutzbund: Stärkung einer tiergerechteren Geflügelfleischerzeugung
Newsroom Startseite Pressemitteilungen Contentpool Bild-und Videodatenbank Kontakt LEH und Deutscher Tierschutzbund: Stärkung einer tiergerechteren Geflügelfleischerzeugung Kategorie: Verantwortung Mitteilung ↓ Downloads & Kontakt ↓ Bonn (08.03.2021) Die führenden Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) in Deutschland haben sich in Gesprächen mit dem Deutschen Tierschutzbund zu einer tiergerechteren Geflügelfleischerzeugung bekannt. Gemeinsam haben Deutscher Tierschutzbund und LEH vereinbart, den Anteil der Produkte mit Haltungsstufe 3 und 4 in den nächsten zwei Jahren zu verdoppeln und bis Ende des Jahres 2026 rund 20% oder mehr ihrer Angebote umzustellen. Die führenden Unternehmen des LEH haben die einheitliche Haltungsform-Kennzeichnung für Produkte aus der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung 2019 erfolgreich im Markt eingeführt. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern wird mit der einheitlichen Kennzeichnung eine klare Orientierung gegeben, gleichzeitig werden die Unterschiede im Sortiment transparent und nachvollziehbar gemacht. "Mit dem Mehrangebot in den beiden höchsten Stufen mit der 3 und 4 wird das Tierwohl im Geflügelsortiment gestärkt. Dieses Bekenntnis ist stark, auch mutig. Wir begrüßen das ausdrücklich. Das kann zudem Vorbild für mehr Tierschutz im gesamten Sortiment tierischer Produkte sein. Mit unserem zweistufigen Label ` Für mehr Tierschutz` schaffen wir gemeinsam mit dem beteiligten Handel Transparenz am Regal. Jetzt braucht es aber auch das Bekenntnis der Verbraucher*Innen, die Fleisch essen, an der Ladenkasse!" erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Das gemeinsame Bekenntnis der Unternehmen des LEH und des Deutschen Tierschutzbundes ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Tierwohl bei Geflügel", erklärt Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH. "Mit der Haltungsform-Kennzeichnung werden derartige Schritte für die Verbraucher sichtbar und verständlich. Wir freuen uns sehr darüber, dass der Deutsche Tierschutzbund und der LEH hier konstruktiv und mit vereinten Kräften das Tierwohl in Deutschland voranbringen." Die Unternehmen des LEH haben in Gesprächen mit dem Deutschen Tierschutzbund ihre Absicht erklärt, im System der einheitlichen Haltungsform-Kennzeichnung den Anteil der Geflügelprodukte aus Programmen, die die Mindestanforderungen der Haltungsformstufen 3 und 4 in der Hähnchenhaltung gewährleisten, in enger Abstimmung mit den Geflügelvermarktern schrittweise zu erhöhen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern anzubieten Unter Berücksichtigung der notwendigen Umstellungszeiträume in der Hähnchenhaltung streben sie daher an, den derzeitigen Anteil an entsprechend gekennzeichneten Hähnchenprodukten in ihren Märkten in den nächsten zwei Jahren zu verdoppeln und bis Ende des Jahres 2026 rund 20% oder mehr ihres Angebots auf Waren umzustellen, die mit den Haltungsformstufen 3 und 4 gekennzeichnet sind. Dazu gehören neben weiteren Standards z.B. Produkte aus der Einstiegs- und Premiumstufe des Labels „Für Mehr Tierschutz“ des Deutschen Tierschutzbundes oder auch Bio-zertifiziertes Geflügelfleisch. Die unterzeichnenden Lebensmitteleinzelhändler wollen damit ein weiteres Bekenntnis zur Förderung einer tiergerechteren und nachhaltigeren Fleischerzeugung abgeben und Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit geben, Produkte aus verschiedenen Haltungsformstufen erkennen und erwerben zu können. Zugleich bietet dieses Bekenntnis eine verlässliche Perspektive für Landwirte, die an diesen Programmen teilnehmen oder beabsichtigen, dies künftig zu tun. Über die Haltungsform-Kennzeichnung Die Haltungsform-Kennzeichnung ist eine vierstufige Siegel-Klassifikation für tierische Erzeugnisse. Sie wurde im April 2019 eingeführt. Sie klassifiziert Tierwohl-Siegel und Programme entsprechend ihren Anforderungen an die Tierhalter und dem sich daraus ergebenden Tierwohl-Niveau. Die Kennzeichnung finden Verbraucher auf Verpackungen bei ALDI Nord, ALDI SÜD, EDEKA, Kaufland, LIDL, Netto Marken-Discount, PENNY und REWE. Die „Haltungsform“ steht weiteren Unternehmen offen. Die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH ist Trägerin der Haltungs- form-Kennzeichnung. Sie organisiert die korrekte Eingruppierung von Standards und Programmen in die Systematik dieses Haltungskennzeichens, überwacht die korrekte Anwendung und Umsetzung dieser Systematik und unterstützt die teilnehmenden Unternehmen in der Kommunikation gegenüber Öffentlichkeit und Verbrauchern. Vollständige Informationen zu den Kriterien der einzelnen Stufen erhalten Verbraucher auf der Webseite zur Haltungsform unter www.haltungsform.de. Downloads Hinweis: Verwendung von Bildmaterial Das von ALDI SÜD zur Verfügung gestellte Bild- und Textmaterial darf ausschließlich für redaktionelle Zwecke in Deutschland verwendet werden. Bei der Verwendung dieses Bildmaterials ist im Fotonachweis das Copyright von ALDI SÜD (©ALDI SÜD) zu nennen. Pressekontakt ALDI SÜD Dienstleistungs-GmbH & Co. oHG Unternehmensgruppe ALDI SÜD Burgstraße 37 45476 Mülheim an der Ruhr presse(at)aldi-sued.de
Menschenrechte
Achtung der Menschenrechte bei ALDI SÜD Unternehmerische Verantwortung beginnt für uns mit der Achtung der Menschenrechte in der gesamten Lieferkette, sowohl in Deutschland als auch weltweit. Wie wir diese Rechte schützen, erfährst du in unserer gruppenweit geltenden Richtlinie zur menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht. Grundsatzerklärungen ↓ Risikoanalysen ↓ Maßnahmen & Kontrolle ↓ Partnerschaftliches Engagement ↓ Menschenrechte sind für uns unverzichtbar. Wir sind davon überzeugt, dass unternehmerischer Erfolg auf Dauer nur dann möglich ist, wenn Menschenrechte anerkannt und geschützt werden. Unsere Richtlinie zur menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht von Dezember 2023 veranschaulicht, wie wir den Schutz der Menschenrechte entlang unserer Lieferketten durch weitere Maßnahmen künftig verbessern. Wir begrüßen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ausdrücklich und haben im Rahmen des LkSG eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltstandards veröffentlicht. Wir fordern einen offenen Dialog über verbindliche Vorschriften zur menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht von Unternehmen. Wir sehen großes Potenzial in einer entsprechenden und wirkungsvollen Gesetzgebung, die dazu ermutigen soll, zu Veränderungen beizutragen und kooperative Ansätze zu verfolgen. Daher haben wir uns in der Vergangenheit für eine europäische Gesetzgebung zum Schutz der Menschen in Lieferketten eingesetzt. Der Schutz von Menschenrechten ist für uns nichts Neues – schon seit Jahren setzen wir den Nationalen Aktionsplan (NAP) der Bundesregierung um, der sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGP) orientiert. Erfahre auf unserer internationalen Sustainabilty-Webseite mehr darüber, wie wir uns weltweit für die Achtung der Menschenrechte einsetzen. Unsere wichtigsten Maßnahmen und Erfolge. Grundsatzerklärung und Richtlinien zur Achtung der Menschenrechte. In unserer im Dezember 2023 publizierten Richtlinie zur menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht erklären wir, wie wir die Sorgfaltspflichten in unserem eigenen Geschäftsbereich und gegenüber Geschäftspartner:innen und Menschen entlang unserer Lieferketten erfüllen. Mit der Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung für den deutschen Markt kommen wir der Verpflichtung im Rahmen des LkSG nach. Unsere im Februar 2021 herausgegebene Internationale Richtlinie zum Umgang mit Zwangsarbeit unterstreicht unseren Grundsatz, keinerlei Art von Knechtschaft oder Sklaverei, Zwangs- oder Pflichtarbeit, Leibeigenschaft, Menschenhandel oder unfreiwilliger Arbeit entlang unserer Lieferketten zu dulden. Unsere ALDI Richtlinie zum Umgang mit Kinderarbeit erläutert, wie wir als Unternehmensgruppe ALDI SÜD zur Prävention, Identifizierung und Abhilfe von Kinderarbeit entlang unserer Lieferketten beitragen. Die Richtlinie ist bereits seit 2019 in Kraft und basiert u.a. auf der Kinderrechtskonvention und der Erklärung der Rechte des Kindes der Vereinten Nationen. Unsere internationalen Nachhaltigkeitsanforderungen, wie z.B. die Nachhaltigkeitsstandards für Geschäftspartner:innen, dienen unseren Geschäftspartner:innen als verbindliche Richtlinien für eine nachhaltigere Lieferkette. Wir definieren u.a. unsere Erwartungen an soziale Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie die Achtung von Menschenrechten innerhalb der Produktionsprozesse unserer Produkte. Zudem verweisen wir darin auf international und national geltende Menschenrechtswerke und führen Verantwortlichkeiten auf. Unsere strategischen Grundwerte. Die Säulen unserer Umsetzungsstrategie. Unser Überwachungsinstrument: Risikoanalyse. Zur Identifizierung potenzieller menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken führt ALDI SÜD regelmäßig – mindestens einmal jährlich – Risikoanalysen im eigenen Geschäftsbereich und bei direkten Geschäftspartner:innen durch. Darüber hinaus führen wir anlassbezogene Risikoanalysen durch, etwa wenn die Risikolage sich verändert hat. So behalten wir die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen unseres Handelns möglichst aktuell im Blick. Unsere Grundsätze tolerieren keine Menschenrechtsverletzungen. Verbot von Zwangsarbeit Arbeitsschutz Koalitionsfreiheit Angemessener Lohn Verbot von widerrechtlichem Eentzug von Land, Wasser, Ressourcen Verbot von Sklaverei Verbot von Kinderarbeit Verbot von exzessiver Gewaltanwendung von Sicherheitskräften Anti-diskriminierung Unsere Grundsätze tolerieren keine Umweltschädigung. Persistente, organische Stoffe Gefährliche Abfälle Quecksilber Schädliche Bodenveränderung Übermässiger Wasserverbrauch Umweltverschmutzung Wie erkennen wir, ob Menschenrechte Gefährdet sind? Uns ist bewusst, dass die Produktion von Waren entlang der komplexen Lieferketten nachteilige Auswirkungen auf Menschenrechte haben kann. Daher ermitteln wir fortlaufend Menschenrechtsrisiken. Die Ermittlung potenziell negativer Auswirkungen erfolgt unter anderem durch kontinuierliche Recherchen und Hotspot-Analysen. Zusätzlich beziehen wir Einschätzungen externer Expert:innen in unser Handeln mit ein, beispielsweise durch eine umfassende Stakeholder-Befragung. Im Food-Bereich legen wir als Lebensmittelhändler einen besonderen Fokus darauf, Menschenrechtsrisiken entlang unserer Lieferketten zu ermitteln. Aus diesem Grund steigern wir die Anzahl an Sozialaudits3 für Food-Artikel, die wir eigenständig sowie mit Hilfe externer Unternehmen durchführen. Zudem erstellen wir mindestens jährlich mit einem unabhängigen Dienstleister Risikoanalysen für den eigenen Geschäftsbereich, für direkte Geschäftspartner:innen und für tiefe Lieferketten. Das Ziel der Risikoanalysen ist es, potenzielle menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu identifizieren. Im Bereich Non-Food überprüfen wir regelmäßig die Arbeitsbedingungen in den Produktionsstätten in Risikoländern. Hierzu nutzen wir flächendeckende Sozialaudits und Zertifizierungen, die durch externe Dienstleister durchgeführt werden, sowie eigene Produktionsstätten-Assessments, den sogenannten ALDI Sustainability Assessments (ASAs). Unsere spezialisierten Mitarbeiter:innen vor Ort führen diese im direkten Dialog mit den Lieferant:innen durch. Darüber hinaus reisen wir selbst in die Produktions- und Ursprungsländer der Waren. Vor Ort identifizieren wir Verletzungen der Menschenrechte und verhindern diese frühzeitig durch den Austausch mit Stakeholdern sowie potenziell Betroffenen. Als Basis für die Erhebungen dienen interne Daten wie Einkaufsvolumina, eingegangene Beschwerden, externe Medienanalysen sowie anerkannte Indizes und Auswertungen. Der Schutz von Mensch und Umwelt ist ein wesentlicher Fokus in der strategischen Ausrichtung von ALDI SÜD und gehört zu den Kernwerten der Unternehmenskultur. Maßnahmen und Überprüfung der Wirksamkeit. Wir sehen die Risikoanalyse als wichtigen Baustein, um wesentliche potenzielle Menschenrechtsrisiken entlang unserer Lieferketten zu identifizieren und entsprechende Schwerpunkte für unsere weitere Arbeit zu setzen. Einen besonderen Fokus legen wir auf Kaffee, Kakao, Nüsse und Südfrüchte, darunter insbesondere Bananen. Diese Rohstoffe wurden im Rahmen der Analyse als Risikorohstoffe ermittelt, also als Rohstoffe, bei deren Gewinnung die Gefahr besteht, Menschenrechte zu verletzen, etwa durch Kinder- oder Zwangsarbeit. Entsprechend einer internationalen Responsible-Sourcing-Strategie erarbeiten wir gezielte Maßnahmen, um diese Risiken zu vermeiden. Wir setzen bereits heute eine Vielzahl verschiedener Maßnahmen zur Reduzierung von Menschenrechtsrisiken in unseren Food- sowie Non Food-Lieferketten um: Schulung relevanter Mitarbeiter:innen Berücksichtigung etablierter Auditierungs- und Zertifizierungsstandards beim Einkauf sowie Definition von Zielen, beispielsweise in unseren Einkaufspolitiken Lieferant:innen-Schulungen Anpassung von Einkaufsprozessen: Die Berücksichtigung von Menschenrechtsaspekten erfolgt bereits in der Ausschreibung (Intensivierung der Zusammenarbeit mit Lieferant:innen, die eine gute Sustainability-Performance haben) Durchführung von Projekten im Ursprung und entlang des gesamten Einkaufsprozesses: z. B. ProPlanteurs an der Elfenbeinküste für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen, Cocoa Projekt in Ghana zur Erschließung weiterer Einkommensquellen, Pilotierung des Beschwerdemechanismus „Speak for Change“ in Vietnam Überprüfung der Wirksamkeit unserer Maßnahmen im Rahmen unserer Ursprungs- bzw. Lieferkettenprojekte Durchführung von ALDI Sustainability Assessments auf Erzeugerebene im Bereich Obst und Gemüse: Die Kontrollen werden durch einen unabhängigen, auf Obst und Gemüse spezialisierten, Dienstleister durchgeführt. Dieser Ansatz wird genutzt, um die Einhaltung der ALDI Business Partner Sustainability Standards sicherzustellen und Risiken innerhalb der Lieferketten zu identifizieren und wenn möglich, gemeinsam mit Lieferant:innen und Erzeuger:innen zu minimieren. Risikoanalysen dienen als Grundlage für die Überprüfung: Die zu kontrollierenden Artikel und Ursprungsländer werden auf Basis einer Risikoanalyse definiert Beschwerdemechanismen im Bereich Menschenrechte. Wir sind davon überzeugt, dass Beschwerdemechanismen ein geeignetes Mittel sind, um Verstöße gegen unsere Grundsätze zu ermitteln und Abhilfe für die Betroffenen zu schaffen. Aus diesem Grund bieten wir allen Mitarbeiter:innen und externen Dritten geschützte Meldewege, um Verstöße gegen externe und interne Regeln zu melden. ALDI SÜD hat Beschwerdekanäle für die Meldung von Risiken und Verletzungen von Menschenrechten oder Umweltverpflichtungen geöffnet, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit entstanden sind. Hinweise können an den Vertrauensanwalt der Unternehmensgruppe ALDI SÜD Deutschland übermittelt werden. Darüber hinaus können sich Hinweisgeber:innen auch an die interne Compliance-Abteilung von ALDI SÜD wenden. Die Verfahrensordnung für Beschwerden ist auf der Compliance-Internetseite von ALDI SÜD in verschiedenen Sprachen (Deutsch, Englisch, Spanisch und Chinesisch) zu finden. Außerdem sind dort die Kontaktdaten der bestehenden Hinweisgeberkanäle veröffentlicht. Zudem sind wir an der Einführung unabhängiger Beschwerdemechanismen wie z. B. appellando oder Speak for change weltweit aktiv beteiligt. Darüber hinaus überprüfen von uns genutzte Zertifizierungsstandards, ob es Beschwerdemöglichkeiten für Arbeiter:innen vor Ort gibt. Multi-Stakeholder-Beschwerdemechanismen. Zusätzlich kooperiert ALDI SÜD mit der Zivilgesellschaft und Stakeholdern der Branche, um Multi-Stakeholder-Beschwerdemechanismen in den Produktionsländern zu schaffen und zu unterstützen. Wir beteiligen uns an Projekten wie: amfori SPEAK FOR CHANGE Unabhängiger Beschwerdemechanismus für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz des RMG-Nachhaltigkeitsrats (RSC) Beschwerdesystem des Runden Tischs für nachhaltiges Palmöl (RSPO) Issara Worker Voice Programm appellando Beschwerdesystem, welches mit dem EHI Retail Institute aufgebaut wird Über diese unabhängigen Kanäle können betroffene Rechteinhaber:innen aus den Produktionsländern Beschwerde einreichen. Existenzsichernde Löhne. Wir betrachten die Zahlung von existenzsichernden Löhnen an den Produktionsstandorten4 als wesentlichen Bestandteil unserer Verpflichtung, uns für Menschenrechte einzusetzen. Existenzsichernde Löhne sind ein unverzichtbares Instrument zur Bekämpfung von Ungleichheit und Armut. Deshalb haben wir uns der Arbeitsgruppe „existenzsichernde Einkommen und Löhne“ angeschlossen und im Januar 2020 gemeinsam mit einigen anderen Händler:innen eine Absichtserklärung unterzeichnet. Damit verpflichten wir uns dazu, bis zum Jahr 2030 die Lebensbedingungen der Menschen entlang der globalen Lieferketten zu verbessern. Das Ziel: Arbeiter:innen in globalen Agrarlieferketten sollen existenzsichernde Einkommen und Löhne erhalten. Unser Einsatz basiert auf folgenden Leitlinien, die wir auch in unserem internationalen Standpunktpapier von 2021 zugrundelegen: Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte („International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights“) Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation („International Labour Organisation“, ILO) Nr. 131 zu Mindestlöhnen Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation („International Labour Organisation“, ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit Wir initiieren zudem Projekte für existenzsichernde Löhne, z. B. unser Pilotprojekt zur Überprüfung des existenzsichernden Lohns von Arbeiter:innen in den wichtigsten Bananen produzierenden Ländern Lateinamerikas und unser Projekt zur Unterstützung der Gewerkschafts- und Tarifverhandlungsstrukturen. Berichterstattung und kontinuierliche Verbesserung. Eine transparente Kommunikation ist für uns ein wesentlicher Bestandteil unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Daher informieren wir regelmäßig in Publikationen wie dem internationalen Nachhaltigkeitsbericht, unseren Nachhaltigkeits-Broschüren oder auf unserer Webseite über unser soziales Engagement entlang der Lieferketten. Über unsere Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte werden wir in Zukunft noch umfassender kommunizieren. Wir sorgen für mehr Transparenz in der Lieferkette, indem wir z.B. regelmäßig alle Endfertigungsstätten für Textilien und Schuhe veröffentlichen. Uns ist bewusst, dass es sich bei der Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfalt um einen fortlaufenden Prozess handelt. Wir überprüfen daher stetig unsere Maßnahmen und Prozesse und versuchen, diese weiter zu optimieren. Unterstützung europäischer Rahmenbedingungen und partnerschaftliches Engagement. Unser langjähriges Engagement und die Zusammenarbeit mit diversen Interessengruppen haben gezeigt, dass Arbeitsbedingungen in Lieferketten am besten durch gemeinsame Initiativen und Partnerschaften verbessert werden können. Daher setzen wir uns konsequent für nachhaltige Lösungen ein, die eine Zusammenarbeit aller relevanten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteur:innen erfordern. Wir befürworten die Einführung eines europaweiten gesetzlichen Rahmens zur Umsetzung einer klar definierten, praxistauglichen und langfristig wirksamen unternehmerischen Sorgfaltspflicht zur Achtung der Menschenrechte. Engagement in Multi-Stakeholder-Initiativen. Zusammen mit ALDI Nord und 24 weiteren Unternehmen haben wir die Erklärung des Business & Human Rights Resource Centre unterzeichnet, in dem Gesetzesinitiativen zu menschenrechtlicher und ökologischer Sorgfaltspflicht auf europäischer Ebene unterstützt werden. Über die Fortschritte unseres Engagements zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte informieren wir regelmäßig. Bereits jetzt engagieren wir uns in warenspezifischen Multi-Stakeholder-Initiativen, wie zum Beispiel: Forum Nachhaltiger Kakao Global Coffee Platform German Retailer Working Group on Living Income and Living Wages (GIZ) World Banana Forum Bündnis für nachhaltige Textilien Bangladesh Accord on Fire and Building Safety ... dass ALDI SÜD bereits heute ein Wunscharbeitgeber ist? Wir bieten zahlreiche Benefits, Weiterbildungsmöglichkeiten und eine wertschätzenden Unternehmenskultur. Mitarbeiter:innen Das könnte dich auch interessieren: Fairtraide Wir arbeiten seit vielen Jahren erfolgreich mit Fairtrade Deutschland zusammen und haben über hundert Fairtrade-Produkte in unserem Aktions- und Standardsortiment. Zudem unterstützen wir Fairtrade-Projekte. Lieferkette & Anbau Wir achten auf die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards entlang unserer Lieferketten. Zugleich setzen wir auf Transparenz, damit sich unsere Kund:innen für nachhaltig produzierte Produkte entscheiden können. 1 Regelmäßige Analysen der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich, bei den unmittelbaren Geschäftspartner:innen und in den tiefen Lieferketten. 2 Bezieht sich auf alle Non-Food und ausgewählte Food Warengruppen. 3 Sozialaudits finden z.B. im Bereich der Schlachthöfe statt, welche wir auf Tierwohlstandards und auf Einhaltung von Menschenrechten überprüfen. 4 Produktionsstandort: Ein „Produktionsstandort“ ist definiert als ein Ort, an dem von ALDI angebotene Artikel hergestellt oder angebaut werden. Hierzu gehören unter anderem Food- und/oder Non-Food-Artikel herstellende Produktionsstätten, Landwirtschaftsbetriebe, Plantagen und Fischereifahrzeuge.
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