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Lichtschutzfaktor
Lichtschutzfaktor berechnen. So ermittelst du deine Eigenschutzzeit und deinen LSF. Die Sonne ist zurück! Doch Achtung, gerade im Sommer ist ein ausreichender Sonnenschutz wichtig. Welcher Lichtschutzfaktor (LSF) ist der richtige für deinen Hauttyp? Und was bedeuten eigentlich UVA, UVB und SPF? Mit unserer Tabelle ermittelst du im Handumdrehen die Eigenschutzzeit deiner Haut und den richtigen Lichtschutzfaktor für dich. Probiere unsere Tipps fürs Sonnenbaden und finde dein Sonnenschutzmittel. Sonnencremes mit Lichtschutzfaktor – Warum wir sie brauchen und wovor sie uns schützen. Mit strahlendem Sonnenschein verbinden wir erst einmal nur Gutes: Die Sonne ermöglicht alles Leben auf der Erde und sorgt darüber hinaus für schöne Tage unter freiem Himmel. Leider bergen die Sonnenstrahlen aber auch Gefahren in sich. Die sogenannte UV-Strahlung oder ultraviolettes Licht kann die Hautzellen schädigen. Nicht nur Sonnenbrand droht uns, auch frühzeitige Hautalterung, Pigmentstörung, sowie langfristig Hautkrebs können die Folgen sein. Nur Sonnenschutzprodukte mit entsprechendem Sonnenschutzfaktor filtern die UV-Strahlung und verlängern den Eigenschutz. Dabei gilt: Je höher der Lichtschutzfaktor, desto besser der Schutz. Das bedeutet der Lichtschutzfaktor (LSF). Der Lichtschutzfaktor (LSF) bezeichnet die Schutzwirkung eines Produktes vor den negativen Auswirkungen der UV-Strahlung. Er gibt an, wie viel länger man sich mit einem Sonnenschutzmittel der Sonne aussetzen kann, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen. Die individuelle Eigenschutzzeit der Haut wird um den Wert des Lichtschutzfaktors verlängert. Die Eigenschutzzeit ist die Zeit, in der wir uns auch vollkommen ungeschützt in der Sonne aufhalten können. Wenn du also eine eher helle Haut hast und daher eine Eigenschutzzeit von ca. 10 Minuten, dann benötigst du für 300 Minuten in der Sonne einen Lichtschutzfaktor von mindestens 30 (300 :10 = 30). Gut zu wissen: Auf englischen, US-amerikanischen und anderen internationalen Produkten findest du statt der deutschen Abkürzung LSF die Angabe SPF oder Sun Protection Factor. Meide die Mittagssonne zwischen 11 und 15 Uhr. Lichtschutzfaktor berechnen: So geht’s. Weißt du, wie lange du dich in der Sonne aufhalten möchtest? Und kennst du deinen Hauttyp? Dann hast du alle nötigen Variablen, um deinen Lichtschutzfaktor (LSF) zu berechnen. Die Formel für den UV-Filter lautet: Sonnenzeit (min): Eigenschutzzeit (min) der Haut = Lichtschutzfaktor (LSF) Mit einer zweiten Formel kannst du zusätzlich berechnen, wie viele Stunden oder Minuten du dich mit diesem Lichtschutzfaktor in der Sonne aufhalten kannst, bevor die Schutzwirkung nachlässt. Eigenschutzzeit der Haut (min) x Lichtschutzfaktor (LSF) = Zeit (min), die du dich geschützt in der Sonne aufhalten kannst. Mit Sonnenschutz vor UV-Strahlung schützen: Unterschied UVA und UVB. Die Sonne gibt ultraviolette Strahlung, kurz UV-Strahlung, ab. UVA-Strahlen gelangen ungefiltert auf die Erde, UVB-Strahlen werden zum Großteil von der Ozonschicht gefiltert. Die UV-Strahlung ist der Grund, warum Sonnenschutz so wichtig ist. UVA beschleunigt die Hautalterung. UVB verursacht Sonnenbrände. Beide können Hautkrebs fördern. Auf Sonnenschutzprodukten, die nicht nur vor UVB- sondern auch vor UVA-Strahlen schützen, findest du das europäische UVA-Siegel. Die UV-Strahlung verändert sich je nach Höhenlage, Breitengrad und Wetter. Achte daher auf den UV-Index. Er zeigt dir, ob heute ein guter Tag zum Sonnenbaden ist und wie stark dein Sonnenschutz sein sollte. Eine Frage des Hauttyps: Finde deinen Lichtschutzfaktor. Bei der Wahl des individuellen Lichtschutzfaktors sind verschiedene Gegebenheiten entscheidend. Allen voran die deines Hauttyps, da der Lichtschutzfaktor auf deinen Hauttyp abgestimmt werden sollte. Jeder Hauttyp hat eine unterschiedliche Eigenschutzzeit und reagiert anders empfindlich auf Sonneneinstrahlung. So hat zum Beispiel ein hellerer Hauttyp nur 10 Minuten, ein dunklerer Hauttyp hingegen 30 Minuten Eigenschutzzeit. Das sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach Ablauf des Eigenschutzes beide Hauttypen demselben Risiko ausgesetzt sind. Deshalb ist es ratsam, in einer Hautarztpraxis zu erfragen, welchen Sonnenschutzfaktor deine Haut braucht. Orientierung gibt dir auch unsere Tabelle, die dir den richtigen Lichtschutzfaktor und die Eigenschutzzeit für deinen Hauttyp anzeigt: Hauttyp 1 2 3 4 5 6 Hautfarbe Sehr hell, blass Hell Mittelhell Hellbraun Braun Dunkelbraun bis Schwarz Augenfarbe Meist blau Blaugrün, grau Hell bis dunkel Braun Dunkelbraun Dunkelbraun Haarfarbe Rötlich Blond Dunkelblond Braun Dunkelbraun Schwarz Sonnenbrand Sofort Schnell Manchmal Selten Selten Kaum Eigenschutzzeit 5–10 Min. 10–20 Min. 20–30 Min. ca. 45 Min. ca. 60 Min. ca. 90 Min. Empfohlener LSF 50 + 50 30 20 15-20 10-15 Sonnenschutz bei Erwachsenen und Kindern. Die generelle Empfehlung für Erwachsene ist ein Lichtschutzfaktor von mindestens 20, egal wie gut der Eigenschutz ist. Aber auch nur, wenn man sich nur kurz in der Sonne aufhält und keine empfindliche Haut hat. Sind längere Aufenthalte in der Sonne mit wenig Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung geplant, ist es besser, zu einer Sonnencreme mit höherem Lichtschutzfaktor von mindestens 30 zu greifen. Besonderen Schutz benötigt zarte Kinderhaut. Hier ist Lichtschutzfaktor 50 als unterste Grenze anzusetzen. Babys unter einem Jahr sollten nicht in die direkte Sonne, auch nicht mit einer Sonnencreme mit UV-Filter. Auch Kinder von 1 bis 6 Jahren sollten möglichst im Schatten bleiben und vor allem die direkte Mittagssonne meiden. Für alle anderen Altersgruppen gilt: ausreichend eincremen, hauptsächlich im Schatten aufhalten und regelmäßiges Nachcremen. Für den besten Schutz sollten Arme, Beine, Kopf sowie Nacken möglichst bedeckt sein. Mit langen Badesachen und Mütze auf dem Köpfchen steht dann auch dem Toben im Wasser nichts im Weg. Stunden oder Minuten? Berechne den Eigenschutz deiner Haut! Richtig eincremen: damit die LSF-Berechnung aufgeht. Damit der Lichtschutzfaktor in der Sonnencreme am Ende auch wirklich etwas bringt, ist die richtige Anwendung der Sonnenschutzmittel mit UV-Filter notwendig. Hierbei geht es um korrektes Auftragen der Creme, also um die Dicke der Cremeschicht auf deiner Haut. Trägst du eine zu dünne Schicht Sonnencreme auf, sinkt die Schutzwirkung. Unser Tipp: Creme den gesamten Körper ein, auch die Stellen, die von Kleidung bedeckt sind. Zwar existieren auch Kleidungsstücke mit Lichtschutzfaktoren und UV-Filtern, die meisten Textilien sind jedoch durchlässig für UV-Strahlung. Und vergiss nicht das Gesicht! Besonders Lippen, Nase und Ohren reagieren besonders empfindlich auf Sonneneinstrahlung. Hautärzt:innen empfehlen daher 30 bis 40 Milliliter für den kompletten Körper – das entspricht circa sechs Esslöffeln Sonnenschutzmittel. Zusätzlicher Sonnenschutz: je mehr, desto besser. Schütze deine Augen mit einer Sonnenbrille mit UV-Filter und deinen Kopf mit einer Bedeckung vor direkter Sonneneinstrahlung. Gerade Sonnenbrände auf dem Kopf werden übersehen und lassen sich im Nachhinein schlecht nachcremen. Haare schützen hier kaum vorm Sonnenlicht. Meide unabhängig vom Lichtschutzfaktor die Mittagssonne zwischen 11 und 15 Uhr. Das ist der Zeitraum, in dem die Intensität der Sonnenstrahlung am höchsten ist. Ebenso wichtig ist das Nachcremen. Besonders bei sportlichen Aktivitäten oder bei Kontakt mit Wasser. Nur so ist der erforderliche Breitbandschutz der Sonnencreme garantiert. Aber Achtung: Wiederholendes Auftragen des Sonnenschutzes verlängert nicht die Maximalzeit. Nach Ablauf der Zeit suche dir besser ein schattiges Plätzchen, damit sich deine Haut erholt. Das könnte dich auch interessieren:
Lichtschutzfaktor
Lichtschutzfaktor und Sonnencremes. Was bedeutet LSF und wie kannst du dich richtig schützen? Die Sonne ist zurück! Endlich geht es wieder raus – Sonne tanken. Doch Achtung, gerade im Sommer gilt es, sich ausreichend vor den Sonnenstrahlen zu schützen. Wir klären auf, was der Lichtschutzfaktor (LSF) bedeutet, welcher Lichtschutzfaktor der richtige für deinen Hauttyp ist und wie du dich weiter schützen kannst. So wird die Wahl des richtigen Sonnenschutzmittels für dich zum Kinderspiel. Sonnencremes mit Lichtschutzfaktor – Warum wir sie brauchen und wovor sie uns schützen. Mit strahlendem Sonnenschein verbinden wir erst einmal nur Gutes: Die Sonne ermöglicht alles Leben auf der Erde und sorgt darüber hinaus für schöne Tage unter freiem Himmel. Leider bergen die Sonnenstrahlen aber auch Gefahren in sich. Die sogenannte UV-Strahlung oder ultraviolettes Licht kann die Hautzellen schädigen. Nicht nur Sonnenbrand droht uns, auch frühzeitige Hautalterung, Pigmentstörung sowie langfristig Hautkrebs können die Folgen sein. Nur Sonnenschutzmittel mit entsprechendem Sonnenschutzfaktor können uns davor bewahren. Es gilt: Je höher der Lichtschutzfaktor desto besser der Schutz. Was bedeutet Lichtschutzfaktor? Der Lichtschutzfaktor bezeichnet die Schutzwirkung eines Produktes vor den negativen Auswirkungen der UV-Strahlung. Er gibt an, wie viel länger man sich mit einem Sonnenschutzmittel der Sonne aussetzen kann, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen. Die individuelle Eigenschutzzeit der Haut wird um den Wert des Lichtschutzfaktors verlängert. Die Eigenschutzzeit ist die Zeit, in der wir uns auch vollkommen ungeschützt in der Sonne aufhalten können. Mittagssonne zwischen 11 und 15 Uhr meiden. Eine Frage des Hauttyps: Welchen Lichtschutzfaktor brauche ich? Hier sind verschiedene Gegebenheiten entscheidend. Allen voran die deines Hauttyps, da der Lichtschutzfaktor auf deinen Hauttyp abgestimmt werden sollte. Jeder Hauttyp hat eine unterschiedliche Eigenschutzzeit und eine dementsprechende Empfindlichkeit gegenüber der Sonne. So hat ein hellerer Hauttyp nur 10 Minuten, ein dunklerer Hauttyp hingegen 30 Minuten Eigenschutzzeit. Das sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach Ablauf der Eigenschutzzeit beide Hauttypen demselben Risiko ausgesetzt sind. Deshalb ist es ratsam, mit einem Hautarzt darüber zu sprechen, welchen Lichtschutzfaktor deine Haut braucht. Oder du schaust einmal in die folgende Lichtschutzfaktor-Hauttyp-Tabelle: Die generelle Empfehlung für Erwachsene ist ein Lichtschutzfaktor von mindestens 20. Aber auch nur, wenn man sich kurz in der Sonne aufhält und keine empfindliche Haut hat. Sind längere Aufenthalte in der Sonne mit wenig Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung geplant, ist es besser, zu einer Sonnencreme mit höherem Lichtschutzfaktor von mindestens 30 und höher zu greifen. Besonderen Schutz benötigt zarte Kinderhaut. Hier ist Lichtschutzfaktor 50 als unterste Grenze anzusetzen. Kleinkinder sollten bis zu ihrem zweiten Lebensjahr nicht in die direkte Sonne. Für alle anderen gilt: ausreichend eincremen, möglichst im Schatten bleiben und regelmäßiges Nachcremen. Arme, Beine, Kopf sowie Nacken sollten bedeckt sein. Mit langen Badesachen und Kappe auf dem Köpfchen steht auch dem Toben im Wasser nichts im Weg. Lichtschutzfaktor berechnen: So geht’s. Weißt du, wie lange du dich in der Sonne aufhalten möchtest? Und kennst du deinen Hauttyp? Dann hast du alle nötigen Variablen, um den Lichtschutzfaktor zu berechnen. Die Formel lautet: Sonnenzeit (min) : Eigenschutzzeit der Haut = LSF Mit einer zweiten Formel kannst du dann noch berechnen, wie lange du dich mit diesem Lichtschutzfaktor in der Sonne aufhalten kannst, bevor die Schutzwirkung nachlässt. Eigenschutzzeit der Haut x Lichtschutzfaktor = Zeit (min), die du dich geschützt in der Zeit aufhalten kannst Die Haut ist unser größtes Organ. Damit die Rechnung aufgeht, ist richtiges Eincremen gefragt! Damit die Berechnungen im Ergebnis jedoch wirklich stimmen, ist die richtige Anwendung der Sonnenschutzmittel unbedingt notwendig. Hierbei geht es um korrektes Auftragen der Creme, also um die Dicke der Cremeschicht auf deiner Haut. Trägst du zu wenig Sonnencreme auf, sinkt die Schutzwirkung. Creme den gesamten Körper ein, auch die Stellen, die von Kleidung bedeckt sind. Zwar existieren auch Kleidungsstücke mit Lichtschutzfaktoren, die meisten Textilien sind jedoch durchlässig für UV-Strahlung. Und vergiss nicht das Gesicht! Besonders Mund, Nase und Ohren werden gerne vergessen. Hautärzte empfehlen 30 bis 40 Milliliter für den kompletten Körper – das entspricht circa sechs Esslöffeln. Auch bei der Wahl zusätzlicher Sonnenschutzmittel gilt: Je mehr, desto besser! Schütze deine Augen mit einer Sonnenbrille und bedecke deinen Kopf vor direkter Sonneneinstrahlung. Gerade Sonnenbrände auf Köpfen werden übersehen und lassen sich im Nachhinein schlecht nachcremen. Haare schützen hier kaum vorm Sonnenlicht. Und meide unabhängig vom Lichtschutzfaktor die Mittagssonne zwischen 11 und 15 Uhr. Das ist der Zeitraum, in dem die Intensität der Sonnenstrahlung am höchsten ist. Und noch etwas ist wichtig: Nachcremen! Besonders bei sportlichen Aktivitäten oder bei Kontakt mit Wasser. Nur so ist der erforderliche Breitbandschutz der Sonnencreme garantiert. Aber Achtung: Wiederholendes Auftragen des Sonnenschutzes verlängert nicht die Maximalzeit. Nach Ablauf der Zeit sollte dringend ein schattiges Plätzchen aufgesucht werden, damit sich die Haut erholt. Das könnte dich auch interessieren.
Tierschutzbund
Tierprodukte? Weniger und bewusster konsumieren! Welche Siegel stehen für mehr Tierwohl? Was zeichnet die ALDI SÜD Eigenmarke FAIR & GUT aus? Und wie kann jeder einzelne Verbraucher die Bedingungen der Tierhaltung verbessern? Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes im Gespräch mit ALDI SÜD. Über die Initiative Herr Schröder, was genau sind die Aufgaben des Deutschen Tierschutzbundes? Der Deutsche Tierschutzbund gibt den Tieren eine Stimme und macht sich für den Schutz jedes einzelnen Tieres stark – egal, ob es um Tiere in der Landwirtschaft, um Heimtiere, Tiere im Labor oder in der Natur geht. Wir sind Dachverband von 740 Tierschutzvereinen und 550 Tierheimen und leisten selbst auch praktische Tierschutzarbeit, kümmern uns z.B. um Straßentiere in der Ukraine oder verletzte Wildtiere in unserem Tierschutzzentrum Weidefeld in Schleswig-Holstein. Wir klären die Öffentlichkeit über bestehende Missstände auf – und darüber, wie Tierleid verhindert werden kann. Um die Grundlagen für den Tierschutz zu verbessern, begleiten wir Rechtsetzungsverfahren und halten den Kontakt mit der Politik und Verbänden. Insbesondere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung besteht dringender Nachbesserungsbedarf: Hier bestehen oft große Konflikte zwischen den wirtschaftlichen Interessen und Gegebenheiten und den Bedürfnissen der Tiere. Wie bewerten Sie die einheitliche Haltungskennzeichnung, die der Lebensmitteleinzelhandel vor rund einem Jahr eingeführt hat? Dass der Handel einheitlich vorgegangen ist und damit den Verbrauchern mehr Transparenz bietet, ist gut. So ist zumindest erkennbar, welche Haltungsbedingungen für die Tiere hinter einem Produkt stehen. Leider aber ist die Menge an Fleisch im Sortiment noch überwiegend aus der niedrigsten Stufe. Uns fehlt die Weiterentwicklung hin zu mehr Tierschutz in der Breite. Um es deutlich zu sagen: Die Auslistung der konventionellen Ware wäre ein starkes Signal. Zudem sollten neben der Tierhaltung bei einer Kennzeichnung auch Aspekte wie Tierzucht, Transport und Schlachtung berücksichtigt werden – denn auch da sind die Tierschutzprobleme massiv. Die FAIR & GUT Produkte, die bei ALDI erhältlich sind, entsprechen mindestens der Haltungsstufe 3. Die Geflügelfrischfleischprodukte sind auch mit der Einstiegsstufe des Deutschen Tierschutzbundes gekennzeichnet. Was bedeutet dies konkret? In der Einstiegsstufe unseres Tierschutzlabels „Für Mehr Tierschutz“ haben die Hühner mehr Platz, sie haben einen Kaltscharrraum, wo sie Wind und Wetter spüren können. Und in den Ställen sind Sitzstangen und Beschäftigungsmaterialien – etwa in Form von Strohballen oder Pickgegenständen – vorgeschrieben. Zudem dürfen nur langsam wachsende Zuchtlinien eingesetzt werden, die robuster, beweglicher und gesünder sind als Tiere aus Hochleistungszuchtlinien. Ein möglichst tierschonender Umgang soll auch bei Transport und Schlachtung gewährleistet sein, daher ist die Transportdauer auf maximal vier Stunden begrenzt und bei der Schlachtung der Hühner gelten strenge Anforderungen. Warum vergibt der Deutsche Tierschutzbund ein Tierschutzlabel und was bringt das Label den Tieren? Wir kämpfen als Deutscher Tierschutzbund dafür, dass kein Tier mehr für den menschlichen Nutzen leidet oder getötet wird. Solange jedoch Fleisch, Eier und Milch – zudem in diesen Mengen – konsumiert werden, müssen wir die Situation der betroffenen Tiere sofort verbessern. Weil die Politik lange untätig blieb, haben wir uns entschlossen, selbst ein Tierschutzlabel einzuführen – in Partnerschaft mit den Landwirten und der Branche. Denn der Schutz landwirtschaftlich genutzter Tiere ist durch die gesetzlichen Vorgaben bislang bei Weitem nicht gewährleistet. Mit dem Label, das Verbesserungen für die Tiere mit sich bringt, wollen wir allerdings keine Werbung für den Konsum von tierischen Produkten machen. Vielmehr soll es dem Käufer, der noch nicht auf tierische Produkte verzichten möchte, eine Orientierungshilfe bieten und dazu animieren, den Tierschutz beim Einkauf mit zu berücksichtigen. Warum sollten Verbraucher häufiger zu FAIR & GUT Produkten und den Haltungsstufen 3 und 4 greifen? Die Stufe 3 bietet die Mindestanforderungen, unter denen Tiere aus unserer Sicht überhaupt gehalten werden sollten. Die Stufe 4 geht noch darüber hinaus: Sie kommt schon dem sehr nah, was wir als eine wirklich tiergerechtere Haltung ansehen. Wer als Verbraucher zu diesen Produkten greift, kauft wirklich ein Produkt aus tiergerechterer Haltung, erhöht somit auch die Nachfrage und damit die Chance, dass weitere Betriebe auf mehr Tierschutz umstellen. Weil Tierschutz nicht zum Nulltarif zu haben ist, sind die Produkte etwas teurer als die konventionellen Produkte. Aber ein Aspekt bleibt zentral: Es muss nicht jeden Tag Fleisch sein! Für wie zukunftsträchtig halten Sie die Haltungsstufen 1 und 2? Die Haltungsstufen 1 und 2 sind aus unserer Sicht ohne Zukunftsperspektive. Die Haltungsstufe 1 entspricht dem gesetzlichen Mindeststandard und Haltungsstufe 2 repräsentiert die Vorgaben der Initiative Tierwohl, die nur minimal über den gesetzlichen Standard hinausgehen. In den letzten Jahren aber ist der gesellschaftliche Anspruch, dass Verbesserungen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung durchgesetzt werden müssen, gewachsen. Dieser Trend ist ungebrochen. Deshalb raten wir dem Handel – unabhängig vom politischen Geschehen – mittelfristig die ersten beiden Stufen aus dem Sortiment zu nehmen und das Angebot von tierischen Produkten mit Haltungsstufe 3 und 4, die aus tiergerechter Haltung stammen, sukzessive zu steigern. Dazu gehört dann aber auch, auf Billigpreisbewerbung zu verzichten, denn das erzieht den Verbraucher in eine falsche Richtung. Was kann grundsätzlich besser gemacht werden, um das Tierwohl zu verbessern und Verbraucher besser aufzuklären? Es braucht eine Systemwende in der Landwirtschaft. Die Bundesregierung muss im Rahmen einer Nutztierstrategie das Ordnungsrecht stark anheben und Lücken im Gesetz schließen. So gibt es zum Beispiel bis heute keine konkreten Vorgaben für die Haltung von Rindern und Puten. Und nach wie vor dürfen Amputationen am Tier vorgenommen werden: Schweinen werden die Ringelschwäne abgeschnitten und die Eckzähne gekürzt, Kälbern werden ohne Betäubung die Hornanlagen ausgebrannt. Das muss ein Ende haben. Flankierend müssen Forschung, Aus- und Weiterbildung sowie die Beratung von Landwirten verstärkt werden, unterstützt durch eine konsequente Förderpolitik. Auch, um Verbrauchern eine Entscheidungsmöglichkeit zu bieten, sollte eine verbindliche EU-weite Tierschutzkennzeichnung etabliert werden, die Auskunft über die Zucht, die Haltung, den Transport und die Schlachtung des Tieres gibt. Das zusammen bringt auch für die umstellungsbereiten Landwirte, von denen es viele gibt, Planungssicherheit. Und was können Discounter wie ALDI aus Ihrer Sicht besser machen? Die Deutschen gelten als Schnäppchenjäger, was gerade bei Discountern dazu führt, dass sie sich gegenseitig mit Billigpreisen – auch für tierische Produkte – unterbieten. Das aber geht auf Kosten der Tiere und der Landwirte, die kaum Möglichkeiten haben, in ein Mehr an Tierschutz zu investieren. Den Verbrauchern dagegen wird suggeriert, dass Fleisch, Eier und Milch zu Schnäppchenpreisen produziert werden können. Der Handel sollte sich seiner Verantwortung sowohl für die Haltungs- und Produktionsbedingungen als auch für das Verbraucherverhalten bewusst sein. Wenn er höhere Tierschutz- und Umweltaspekte von den Lieferanten einfordern und auf Lockangebote für Fleisch und Co. verzichten würde, wäre ein großer Schritt getan. Produkte mit niedrigen Standards sollten ausgelistet werden und die Angabe der Haltungsform auf tierische Inhaltsstoffe in verarbeiteten Produkten ausgeweitet werden. Erfreulicherweise gehen auch von den Discountern vermehrt Bemühungen hin zu mehr Tierschutz und Nachhaltigkeit aus. Luft nach oben gibt es aber noch. FAIR & GUT vereint mehrere bekannte Tierwohl-Label unter einem Dach, deren Standards über den gesetzlichen Vorgaben liegen. Mehr erfahren Weitere Themen, die dich interessieren könnten
Datenschutzinformationen
Datenschutzinformation zum Compliance-Verfahren / Hinweisgebersystem bei ALDI SÜD Am 02.07.2024 ist in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten, welches Beschäftigungsgeber verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten. Bei diesen Stellen können Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, diese Verstöße melden. Diese Verpflichtung trifft alle deutschen Gesellschaften der Unternehmensgruppe ALDI SÜD. Bereits vor dem Inkrafttreten des HinSchG hat ALDI SÜD Compliance-Verfahren durchgeführt, um den berechtigten Interessen und rechtlichen Pflichten (insb. dem Legalitätsprinzip nach §§ 30, 130 OWiG) zur Aufklärung und Behebung von Rechtsverstößen gerecht zu werden. Dies gilt auch künftig für solche Meldungen, die nicht in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen. Im Rahmen von Compliance-Verfahren verarbeitet ALDI SÜD personenbezogene Daten von Personen, die als Hinweisgeber, Beschuldigte oder Zeugen am Verfahren beteiligt sind. Diese betroffenen Personen können Beschäftigte von ALDI SÜD, aber auch Lieferanten, Geschäftspartner oder sonstige Personen sein, die beruflich mit ALDI SÜD zu tun haben. Verantwortlichkeit Verantwortlich für Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit Compliance-Verfahren ist grundsätzlich diejenige ALDI SÜD Gesellschaft, die als Beschäftigungsgeber oder Geschäftspartner für einen gemeldeten Verstoß zuständig ist. In der Regel ist dies diejenige ALDI SÜD Gesellschaft, mit der ein Vertragsverhältnis besteht. Für die ALDI SÜD Unternehmensgruppe wurde eine zentrale Konzernmeldestelle eingerichtet, welche im Auftrag aller deutschen ALDI SÜD Gesellschaften Compliance-Verfahren und die damit verbundenen Datenverarbeitungen durchführt. Diese zentrale Konzernmeldestelle besteht aus Risk and Compliance Management (RCM) ALDI SÜD International Services SE & Co. oHG sowie bei Meldungen mit Datenschutzbezug Data Protection Officer & Data Protection Advisory ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG Kontakt zum Datenschutzbeauftragten Kontakt zu unserem Datenschutzbeauftragten: datenschutzbeauftragter@aldi-sued.de Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Nutzung dieser E-Mail-Adresse die Inhalte nicht ausschließlich von unserem Datenschutzbeauftragten zur Kenntnis genommen werden. Wenn Sie vertrauliche Informationen austauschen möchten, bitten wir darum, zunächst über diese E-Mail-Adresse eine direkte Kontaktaufnahme anzufordern. Zwecke der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlagen Die Zwecke der Datenverarbeitung bestehen in der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben und Pflichten, insbesondere solcher nach dem HinSchG. Diese umfassen den Schutz von hinweisgebenden Personen sowie den Schutz derjenigen Personen, die Gegenstand einer Meldung sind („Beschuldigte“) und sonstiger Personen, die von einer Meldung betroffen sind (vgl. § 1 HinSchG). Die Aufgaben und Pflichten umfassen des Weiteren die Aufklärung eines gemeldeten Verstoßes sowie das Ergreifen angemessener Folgemaßnahmen zur Behebung. Die in diesem Zusammenhang erhobenen und verarbeiteten Daten können auch zum Zweck der Rechtsausübung, -durchsetzung bzw. Rechtsverteidigung verarbeitet werden, sofern keine gesetzlichen Vorschriften - insb. zum Schutz der am Verfahren beteiligten Personen - diese Nutzung verbieten. Die interne Meldestelle von ALDI SÜD verarbeitet personenbezogene Daten grundsätzlich auf der Rechtsgrundlage einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit § 10 S. 1 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sowie den §§ 13, 17, 18 HinSchG, welche die gesetzlichen Aufgaben interner Meldestellen festlegen. Im Einzelfall erhebt die interne Meldestelle im Rahmen des Meldeverfahrens auch besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO oder personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten i.S.v. Art. 10 DSGVO. Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein übermittelter Hinweis entsprechende Daten enthält. Die Verarbeitung solcher besonderen Kategorien personenbezogener Daten erfolgt auf Basis von § 10 Satz 2 HinSchG und ist zulässig, wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben der Meldestelle erforderlich ist. Sofern wir Daten von hinweisgebenden Personen zur Aufklärung weitergeben, erfolgt diese Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung der hinweisgebenden Person, welche vor der Weitergabe gesondert bei der betroffenen Person eingeholt wird, vgl. § 9 Abs. 3 Nr. 2 HinSchG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Eine solche Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Es besteht keine Pflicht für hinweisgebende Personen, personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall sind unsere Möglichkeiten zur Aufklärung und Behebung gemeldeter Verstöße jedoch möglicherweise eingeschränkt. Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt. Datenquellen und Kategorien personenbezogener Daten ALDI SÜD wird grundsätzlich diejenigen personenbezogenen Daten verarbeiten, welche die interne Meldestelle von hinweisgebenden Personen erhält. Dies können insbesondere Namen, Adressen und Kontaktdaten der hinweisgebenden Personen, von Beschuldigten oder Zeugen sein sowie weitere Informationen zu den genannten Personengruppen, welche in der Meldung enthalten sind. Hinsichtlich der in einer Meldung beschuldigten Personen werden regelmäßig Informationen zum vorgeworfenen Rechtsverstoß enthalten sein. Es können außerdem besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO enthalten sein. ALDI SÜD wird zudem weitere Daten aus internen Quellen verarbeiten, soweit dies für das Verfahren erforderlich ist. Kategorien von Empfängern der Daten Gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 HinSchG hat die interne Meldestelle die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Personen, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, und der sonstigen in der Meldung genannten Personen zu wahren. Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich von der internen Meldestelle nicht offengelegt werden. Ausnahmen sind in § 9 HinSchG ausdrücklich geregelt und an strenge Voraussetzungen geknüpft. Die interne Meldestelle wird personenbezogene Daten hinweisgebender Personen an weitere Personen und Stellen bei ALDI SÜD ausschließlich dann weitergeben, wenn eine ausdrückliche Einwilligung der hinweisgebenden Person vorliegt und die Weitergabe zur Durchführung von Folgemaßnahmen erforderlich ist. Eine Weitergabe an staatliche Stellen wie Strafverfolgungs- oder Verwaltungsbehörden erfolgt, wenn ALDI SÜD hierzu gesetzlich oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung verpflichtet ist. ALDI SÜD bedient sich Dienstleistern, die uns bei der Bereitstellung der technischen Infrastruktur, der Gestaltung unserer Services und der Durchführung unserer Aufgaben unterstützen und dabei Zugriff auf deine personenbezogenen Daten haben können. Hierbei können auch Daten an externe Dienstleister und/oder Unternehmen der ALDI SÜD Gruppe außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermittelt werden. Die Übermittlung erfolgt nur an Unternehmen in Drittländern, denen durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder an Unternehmen, die andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorweisen. Detaillierte Information dazu sowie über das Datenschutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern können beim jeweiligen Data Protection Coordinator / Datenschutzteam angefordert werden. Speicherdauer und Löschung ALDI SÜD wird alle Daten zum Meldeverfahren einschließlich der personenbezogenen Daten der hinweisgebenden Personen sowie von Personen, die Gegenstand einer Meldung oder in einer Meldung genannt sind gem. § 11 Abs. 5 HinSchG grundsätzlich für 3 Jahre ab Abschluss des Meldeverfahrens speichern und anschließend datenschutzkonform löschen. Rechte der betroffenen Personen Betroffene Personen können jederzeit ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit ihrer gespeicherten Daten ausüben, sofern die Voraussetzungen nach Artt. 15 ff. DSGVO vorliegen. Betroffene Personen haben zudem das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs.1 lit. f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Zur Ausübung der genannten Rechte können betroffene Personen sich an datenschutz@aldi-sued.de wenden. Beschuldigte, werden über ein sie betreffendes Compliance-Verfahren gesondert und konkret im Laufe des Verfahrens informiert und erhalten Gelegenheit, sich zu den Verstößen zu äußern und ihre Rechte wahrzunehmen. ALDI SÜD wird hierbei die bestehenden datenschutzrechtlichen Informationspflichten, insb. nach Art. 14 DSGVO wahren. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationspflichten gesetzlichen Ausnahmen und Beschränkungen unterliegen, insbesondere um die Rechte und Interessen Dritter zu wahren und den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden. Angaben zu diesem Dokument Stand der letzten Bearbeitung: 19.07.2024
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