Kapitel des Code of Conduct
Kapitel des Code of Conduct Grundsätze ↓ Interessenskonflikte & Vorteilsannahme ↓ Bestechung ↓ Spenden & Sponsoring ↓ Fairer Wettbewerb ↓ Absolute Kundenorientierung ↓ Mitarbeiterwohl & Menschenrechte ↓ Wahrung von Betriebs- & Geschäftsgeheimnissen↓ Datenschutz ↓ Betriebseigentum ↓ 01 | Grundsätze ALDI SÜD hat als international tätiges Unternehmen die Verpflichtung und das Selbstverständnis, verantwortungsvoll und rechtmäßig zu handeln. Dieser Verantwortung stellen wir uns als Unternehmen und Teil der Gesellschaft und sichern damit dauerhaft unseren wirtschaftlichen Erfolg. Der ALDI SÜD Code of Conduct fasst die wesentlichen Grundsätze und Regeln für unser Handeln zusammen. Er stellt den Anspruch an uns selbst dar, der von allen Mitarbeitern in ihrem täglichen Handeln mit Leben gefüllt werden muss. Die Hierarchie unserer internen Unternehmensleitsätze und Richtlinien und deren Verhältnis zueinander veranschaulicht das folgende Schaubild. Über allem stehen die Grundwerte des Unternehmens in Form der Corporate Responsibility-Grundsätze (CR-Grundsätze), darunter die Verfassung – der Code of Conduct – und schließlich Internationale Richtlinien, die die Funktion von Gesetzen innerhalb der Unternehmensgruppe ALDI SÜD haben. In den CR-Grundsätzen ist das übergeordnete, globale Bekenntnis zu Geschäftsethik und Werten in der ALDI SÜD Gruppe verankert. Alle Aktivitäten unserer Unternehmensgruppe sowie die weiteren Richtlinien und Handlungsanweisungen müssen im Einklang mit diesen CR-Grundsätzen stehen. Einhaltung von Gesetzen Wir halten uns an Recht und Gesetz der jeweiligen Länder, in denen wir geschäftlich aktiv sind. Dies gilt für unser Unternehmen seit jeher als Selbstverständlichkeit, unabhängig von dadurch bedingten wirtschaftlichen Nachteilen. Das Gleiche erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnern. Im Zweifel verzichten wir lieber auf das Erreichen eines Ziels, als gegen Recht und Gesetz zu verstoßen. Sollten sich nationale Gesetze oder sonstige relevante Regelungen von den Regeln des Code of Conducts und den einschlägigen internationalen Richtlinien oder ergänzenden Vorgaben unterscheiden, geht die jeweils strengere Regelung vor. Compliance liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Mitarbeiters Jeder Mitarbeiter ist persönlich für die Einhaltung von Recht und Gesetz in seinem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Er trägt mit seinem Auftreten, Handeln und Verhalten wesentlich zum Ansehen von ALDI SÜD bei. Führungskräfte sind Vorbilder für alle Mitarbeiter. Sie leben den Anspruch dieses Code of Conducts glaubhaft vor und stellen sicher, dass die Beschäftigten den Code of Conduct kennen und einhalten. Meldung von Verstößen Jeder Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, Gesetzesverstöße oder Verstöße gegen den Code of Conduct oder sonstige einschlägige Richtlinien aufzuzeigen. Grundsätzlich sollte dazu immer der Weg zum jeweiligen Vorgesetzten gesucht werden. Sollte dies im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht angebracht erscheinen, steht jedem Mitarbeiter die Meldung an die nächsthöheren Ebenen, die ALDI Alert Line oder den nationalen Vertrauensanwalt offen. Für den Fall, dass es zur Beobachtung einer Straftat gekommen ist, besteht in jedem Fall die Verpflichtung, den Sachverhalt an eine der angeführten Stellen zu melden. Gesetzlichen Anzeigepflich- ten ist selbstverständlich Folge zu leisten. Keinem Mitarbeiter darf aus der in gutem Glauben erfolgten Meldung ein Nachteil erwachsen. Bei der Untersuchung von gemeldeten Sachverhalten gehen wir absolut vertraulich vor. Informationen über Daten des Meldenden werden nur weitergegeben, wenn dieser damit einverstanden oder dies für die Aufklärung eines Sachverhaltes aus zwingenden Gründen erforderlich ist. Verantwortlichkeit Verstöße gegen den Code of Conduct können nicht nur für den Einzelnen persönlich, sondern auch für die gesamte Unternehmensgruppe ALDI SÜD schwerwiegende Konsequenzen haben. Daher muss jeder Mitarbeiter bei Verstößen mit entsprechenden Folgen rechnen. Dies umfasst neben arbeitsrechtlichen Konsequenzen aufgrund von Pflichtverletzungen auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und die Erstattung einer Strafanzeige. 02 | Interessenskonflikte und Vorteilsannahme Ein Interessenskonflikt besteht immer dann, wenn dienstliche Entscheidungen durch private Interessen beeinflusst werden. Um dies bereits im Ansatz zu vermeiden, ist jeder Mitarbeiter dazu verpflichtet, private und geschäftliche Interessen zu trennen und Entscheidungen unbefangen und im Sinne des Unternehmens zu treffen. Gesprächspartner und Mitbewerber Es dürfen keine privaten Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern oder Konkurrenten eingegangen werden, wenn dies beruflich zu einem Interessenskonflikt führt. Mitarbeiter dürfen keine geschäftliche Beziehung mit einem Geschäftspartner eingehen, auf den sie unmittelbar oder mittelbar wesentlichen Einfluss ausüben können. Private Vorteile aus Geschäftsbeziehungen Jegliche Nutzung der beruflichen Tätigkeit für private Vorteile ist untersagt. In diesem Sinne dürfen keinerlei Vorteile aus einer Geschäftsbeziehung oder der Anbahnung einer Geschäftsbeziehung angenommen werden, die unter gewöhnlichen Umständen dazu geeignet sind, geschäftliche Entscheidungen zu beeinflussen. Die private Beauftragung eines Geschäftspartners, mit dem ein Mitarbeiter direkten oder indirekten betrieblichen Kontakt hat, darf ausschließlich im Rahmen der einschlägigen Unternehmensrichtlinien erfolgen. Essenseinladungen und Geschenke Essenseinladungen dürfen ausschließlich innerhalb der Grenzen geschäftsüblicher Gastfreundschaft angenommen werden und unter der Voraussetzung, dass sie nicht als unzulässige Beeinflussung verstanden werden können. Die Annahme von Geschenken ist untersagt. Ausnahmen davon können nur bei geringwertigen Geschenken gemacht werden, bei denen eine Ablehnung aufgrund der örtlichen Gebräuche sozial inadäquat wäre und durch die der Geschenkempfänger in seinen betrieblichen Entscheidungen nicht be- einflusst werden kann. Die Annahme von Bargeld und Bargeldäquivalenten (z.B. Gutscheine, Wertpapiere) ist in jedem Fall unzulässig. Ortsübliche Wertschwellen für die Annahme von Geschenken und Einladungen werden landesweise definiert. Keinem Mitarbeiter darf aus der in gutem Glauben erfolgten Meldung ein Nachteil erwachsen. Bei der Untersuchung von gemeldeten Sachverhalten ge- hen wir absolut vertraulich vor. Informationen über Daten des Meldenden werden nur weitergegeben, wenn dieser damit einverstan- den oder dies für die Aufklärung eines Sachverhaltes aus zwingenden Gründen erforderlich ist. Offenlegung von Interessenskonflikten Mögliche Interessenskonflikte sind vom Mitarbeiter unbedingt seinem Vorgesetzten offenzulegen und in Abstimmung mit diesem zu klären. Im eigenen Interesse des Mitarbeiters sind derartige Absprachen zu dokumentieren. 03 | Bestechung Bestechung wird von der Unternehmensgruppe ALDI SÜD unter keinen Umständen toleriert. Jede Beziehung von ALDI SÜD zu Amtsträgern, Unternehmen und Privatpersonen muss so gestaltet sein, dass bereits der Anschein von Korruption vermieden wird. Daher unterlassen wir jede Form des Anbietens oder Gewährens von Vorteilen, die als Versuch einer Beeinflussung verstanden wer- den könnte. Geschäftspartner Vor diesem Hintergrund werden Geschäftspartnern von ALDI SÜD keinerlei unentgeltliche Zuwendungen angeboten, versprochen oder gewährt. Ausgenommen von diesem Grundsatz sind lediglich Spenden (siehe unten unter „4. Spenden und Sponsoring“) und Geschäftsessen. Die Umgehung dieser Regelungen durch Dritte (z.B. Berater, Makler oder Vermittler) ist selbstverständlich gleichermaßen unzulässig. Amtsträger Insbesondere im Verhältnis zu Amtsträgern ist auf äußerste Zurückhaltung zu achten. Der Begriff des Amtsträgers ist dabei weit auszulegen und umfasst unabhängig von der Definition der jeweiligen nationalen Rechtsordnung jedenfalls immer Beamte und Mitarbeiter von Behörden, öffentlichen Körperschaften, staatlichen Unternehmen und internationalen Organisationen bis hin zu Abgeordneten und Kandidaten, Vertretern und Mitarbeitern politischer Parteien. 04 | Spenden und Sponsoring Spenden der Unternehmensgruppe ALDI SÜD erfolgen stets transparent als gesellschaftliches Engagement und auf freiwilliger Basis, ohne die Erwartung einer Gegenleistung. Um Transparenz zu gewährleisten, werden Spendenzweck, Empfänger und Spendenbestätigung dokumentiert. Keine Spenden an politische Organisationen Die Unternehmensgruppe ALDI SÜD leistet keine direkten oder indirekten Spenden an politische Organisationen, Parteien oder einzelne Politiker. Sponsoring Im Unterschied zu Spenden wird beim Sponsoring eine Gegenleistung, zum Beispiel in Form von Kommunikations- oder Marketing- Aktivitäten, für die Unternehmensgruppe ALDI SÜD erbracht. Alle Sponsoring-Aktivitäten müssen auf Basis schriftlicher Verträge erfolgen und in einem angemessenen Verhältnis zu den Sponsoring-Leistungen stehen. Sponsoring darf keineswegs zur Umgehung der Bestimmungen über die Vergabe von Spenden erfolgen. 05 | Fairer Wettbewerb Wir bekennen uns zu fairem Wettbewerb als Voraussetzung der sozialen Marktwirtschaft und halten uns an die Gesetze zum Schutz des Wettbewerbs. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, die Regeln des fairen Wettbewerbs einzuhalten. Beispiele für unzulässige, von uns nicht tolerierte Verhaltensweisen sind rechtswidriger Informationsaustausch, Preisabsprachen und Marktaufteilungen mit Mitbewerbern oder Lieferanten. Spionage, Diebstahl und andere illegale Methoden der Informationsbeschaffung über Mitbewerber oder deren geschäftliche Tätigkeit lehnen wir ausdrücklich ab. Unser hoher eigener Anspruch an korrektes Verhalten gegenüber Lieferanten und Geschäftspartnern wird zudem durch Regelungen unserer verbindlichen CR-Grundsätze ausgedrückt. 06 | Absolute Kundenorientierung Qualität unserer Produkte Unser Anspruch ist es, unseren Kunden jederzeit das beste Preis-Leistungsverhältnis am Markt zu bieten. Zu diesem Zweck stellt unser Qualitätsmanagement einen integralen Bestandteil aller unserer Betriebsabläufe dar. Unsere Produktsicherheits- und Qualitätsstandards übertreffen die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zum Teil deutlich. Kommt es trotz unserer ausgeprägten Qualitätssicherungsmaßnahmen im Vorfeld zum Verkaufsstopp eines Produktes oder zu einem Produktrückruf, liegt es in der Verantwortung eines jeden involvierten Mitarbeiters, mit höchstmöglicher Sorgfalt dazu beizutragen, jegliche nachteiligen Auswirkungen auf unsere Kunden zu verhindern. Positive Behandlung von Kundenfragen Wir sind stets bemüht, Anfragen unserer Kunden positiv zu beantworten. Im Fall von Kundenreklamationen versuchen wir immer, für unsere Kunden eine angemessene, zufriedenstellende Lösung zu erreichen. 07 | Mitarbeiterwohl und Menschenrechte Wir bekennen uns zu fairen Arbeitsbedingungen. Es ist selbstverständlich, dass die Unternehmensgruppe ALDI SÜD die Rechte der Arbeitnehmer wahrt. Unser AMS regelt darüber hinaus wesentliche Aspekte der innerbetrieblichen Zusammenarbeit sowie der Führung und Förderung von Mitarbeitern. Arbeitnehmerschutz Die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter ist eines unserer höchsten Güter. Daher schaffen wir sichere Arbeitsbedingungen und integrieren Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in unsere Betriebsabläufe. Es liegt gleichermaßen an allen Mitarbeitern, unsere Sicherheitsvorschriften vorbehaltlos einzuhalten und etwaige Missstände unverzüglich aufzuzeigen bzw. im eigenen Verantwortungsbereich abzustellen. Jede Führungskraft ist verpflichtet, ihre Mitarbeiter in der Wahrnehmung dieser Verantwortung zu unterstützen. Vereinigungsrecht und Recht zur Kollektivverhandlung Wir respektieren das Recht der Arbeitnehmer, entsprechend dem jeweils geltenden nationalen Recht betriebliche Organisationen zu gründen, überbetrieblichen Organisationen beizutreten sowie kollektive Tarifverhandlungen zu führen. Gleichbehandlung Basierend auf der Charta der Vereinten Nationen und der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grund- freiheiten werden die Menschenrechte als fundamentale Werte betrachtet, die von allen Mitarbeitern zu respektieren und zu beachten sind. Wir lehnen jede Form der unrechtmäßigen Diskriminierung und unfairen Behandlung ab. Solche Praktiken sind gesetzeswidrig und stehen im Widerspruch zu unserem Code of Conduct. 08 | Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen absolut vertraulich behandelt werden. Sensible Informationen jeglicher Art dürfen weder für die Verfolgung eigener Interessen genutzt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Die sichere Verwahrung von Unternehmensinformationen ist u. a. durch technische Hilfsmittel jederzeit sicherzustellen. Diese Vertraulichkeit gilt natürlich in gleichem Maße für Informationen, die wir von Geschäftspartnern erhalten. Umgekehrt verpflichten auch wir unsere Lieferanten und sonstigen Geschäftspartner vertraglich zur Verschwiegenheit. Öffentliche Kommunikation und die Beantwortung von Medienanfragen erfolgen ausschließlich durch die dafür zuständigen Mitarbeiter. 09 | Datenschutz Der Schutz der personenbezogenen Daten unserer Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner ist für uns von hoher Bedeutung. Daher erheben, speichern oder verarbeiten wir personenbezogene Daten nur, wenn dies für festgelegte, eindeutige und rechtlich erlaubte Zwecke erforderlich ist. Die Sicherheit der Daten und Verarbeitungsprozesse unterstützen wir durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen. Jeder Mitarbeiter hat die für seinen Tätigkeitsbereich relevanten Datenschutzregeln mit der nötigen Sorgfalt zu beachten. 10 | Betriebseigentum Für alle Mitarbeiter gilt der Grundsatz, dass mit dem Eigentum unseres Unternehmens sorgfältig umzugehen ist. Betriebsmittel und -einrichtungen behandeln wir sparsam, sorgfältig und ihrem Zweck entsprechend. Unternehmenseigentum darf nicht in unzulässiger Weise privat genutzt werden.