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Atemschutzmaske FFP2 NR

Atemschutzmaske FFP2 NR

€ 0,19
Stück
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Atemschutzmaske FFP2 NR

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€ 0,19
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(7) Mit 2.5714 Sternen bewertet, 7 Bewertungen
DECO CRAFT Wetterschutz-Farbe 2,5 l

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€ 8,99 *
Eimer (1 l = € 3,60)
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ab 19.09.2024

VITALIS® Atemschutzmaske FFP2 NR 2er-Set

VITALIS® Atemschutzmaske FFP2 NR 2er-Set

€ 0,69 *
per Set
(1) Mit 5.0 Sternen bewertet, 1 Bewertungen
¹ Bitte beachte, dass der Onlineverkauf zum jeweils beworbenen Werbetermin um 7 Uhr startet. 90 Tage Rückgaberecht. Alle Preise inkl. MwSt. und zzgl. Versandkostenpauschale und ggf. Transportkosten (Sperrgut, Speditionsware). Artikel sind nicht in der Filiale vorrätig bzw. lagernd. Wir planen unsere Angebote stets gewissenhaft. In Ausnahmefällen kann es jedoch vorkommen, dass die Nachfrage nach einem Artikel unsere Einschätzung noch übertrifft und er mehr nachgefragt wird, als wir erwartet haben. Wir bedauern es, falls ein Artikel schnell – womöglich unmittelbar nach Aktionsbeginn – nicht mehr verfügbar sein sollte. Die Artikel werden zum Teil in baugleicher Ausführung unter verschiedenen Marken ausgeliefert. Alle Artikel ohne Dekoration. Der Verfügbarkeitszeitraum, die Zahlungsmöglichkeiten und die Lieferart eines Artikels (Paketware, Sperrgut oder Speditionsware) werden dir auf der jeweiligen Artikelseite mitgeteilt. Es gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen ALDI ONLINESHOP“. Diese sind auf aldi-onlineshop.de/agb/ abrufbar. Wir liefern die erworbene Ware nur innerhalb Deutschlands. Bei Lieferung von Speditionsware (frei Bordsteinkante und frei Verwendungsstelle): Keine Lieferung auf Inseln, Postfilialen, Packstationen und Paketshops. Keine Lieferung an ALDI Filialen. Bei Lieferung von Paketware (frei Haustür): Ob eine Lieferung an Paketshops, Packstationen oder Postfilialen möglich ist, ist abhängig vom Versandunternehmen und wird dir im Kaufprozess mitgeteilt. Keine Lieferung an ALDI Filialen. Vertragspartner: ALDI E-Commerce GmbH & Co. KG, Toulouser Allee 25, 40211 Düsseldorf.
* Wir bitten um Verständnis, dass einzelne Artikel aufgrund der aktuellen Situation in der internationalen Seefracht zeitweise nicht verfügbar oder erst später lieferbar sind. Bitte beachte, dass diese Aktionsartikel im Gegensatz zu unserem ständig verfügbaren Sortiment nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung stehen. Sie können daher schon am Vormittag des ersten Aktionstages kurz nach Aktionsbeginn ausverkauft sein. Alle Artikel ohne Dekoration.

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Tierschutzbund

Tierschutzbund

Tierprodukte? Weniger und bewusster konsumieren! Welche Siegel stehen für mehr Tierwohl? Was zeichnet die ALDI SÜD Eigenmarke FAIR & GUT aus? Und wie kann jeder einzelne Verbraucher die Bedingungen der Tierhaltung verbessern? Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes im Gespräch mit ALDI SÜD. Über die Initiative Herr Schröder, was genau sind die Aufgaben des Deutschen Tierschutzbundes? Der Deutsche Tierschutzbund gibt den Tieren eine Stimme und macht sich für den Schutz jedes einzelnen Tieres stark – egal, ob es um Tiere in der Landwirtschaft, um Heimtiere, Tiere im Labor oder in der Natur geht. Wir sind Dachverband von 740 Tierschutzvereinen und 550 Tierheimen und leisten selbst auch praktische Tierschutzarbeit, kümmern uns z.B. um Straßentiere in der Ukraine oder verletzte Wildtiere in unserem Tierschutzzentrum Weidefeld in Schleswig-Holstein. Wir klären die Öffentlichkeit über bestehende Missstände auf – und darüber, wie Tierleid verhindert werden kann. Um die Grundlagen für den Tierschutz zu verbessern, begleiten wir Rechtsetzungsverfahren und halten den Kontakt mit der Politik und Verbänden. Insbesondere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung besteht dringender Nachbesserungsbedarf: Hier bestehen oft große Konflikte zwischen den wirtschaftlichen Interessen und Gegebenheiten und den Bedürfnissen der Tiere. Wie bewerten Sie die einheitliche Haltungskennzeichnung, die der Lebensmitteleinzelhandel vor rund einem Jahr eingeführt hat? Dass der Handel einheitlich vorgegangen ist und damit den Verbrauchern mehr Transparenz bietet, ist gut. So ist zumindest erkennbar, welche Haltungsbedingungen für die Tiere hinter einem Produkt stehen. Leider aber ist die Menge an Fleisch im Sortiment noch überwiegend aus der niedrigsten Stufe. Uns fehlt die Weiterentwicklung hin zu mehr Tierschutz in der Breite. Um es deutlich zu sagen: Die Auslistung der konventionellen Ware wäre ein starkes Signal. Zudem sollten neben der Tierhaltung bei einer Kennzeichnung auch Aspekte wie Tierzucht, Transport und Schlachtung berücksichtigt werden – denn auch da sind die Tierschutzprobleme massiv. Die FAIR & GUT Produkte, die bei ALDI erhältlich sind, entsprechen mindestens der Haltungsstufe 3. Die Geflügelfrischfleischprodukte sind auch mit der Einstiegsstufe des Deutschen Tierschutzbundes gekennzeichnet. Was bedeutet dies konkret? In der Einstiegsstufe unseres Tierschutzlabels „Für Mehr Tierschutz“ haben die Hühner mehr Platz, sie haben einen Kaltscharrraum, wo sie Wind und Wetter spüren können. Und in den Ställen sind Sitzstangen und Beschäftigungsmaterialien – etwa in Form von Strohballen oder Pickgegenständen – vorgeschrieben. Zudem dürfen nur langsam wachsende Zuchtlinien eingesetzt werden, die robuster, beweglicher und gesünder sind als Tiere aus Hochleistungszuchtlinien. Ein möglichst tierschonender Umgang soll auch bei Transport und Schlachtung gewährleistet sein, daher ist die Transportdauer auf maximal vier Stunden begrenzt und bei der Schlachtung der Hühner gelten strenge Anforderungen. Warum vergibt der Deutsche Tierschutzbund ein Tierschutzlabel und was bringt das Label den Tieren? Wir kämpfen als Deutscher Tierschutzbund dafür, dass kein Tier mehr für den menschlichen Nutzen leidet oder getötet wird. Solange jedoch Fleisch, Eier und Milch – zudem in diesen Mengen – konsumiert werden, müssen wir die Situation der betroffenen Tiere sofort verbessern. Weil die Politik lange untätig blieb, haben wir uns entschlossen, selbst ein Tierschutzlabel einzuführen – in Partnerschaft mit den Landwirten und der Branche. Denn der Schutz landwirtschaftlich genutzter Tiere ist durch die gesetzlichen Vorgaben bislang bei Weitem nicht gewährleistet. Mit dem Label, das Verbesserungen für die Tiere mit sich bringt, wollen wir allerdings keine Werbung für den Konsum von tierischen Produkten machen. Vielmehr soll es dem Käufer, der noch nicht auf tierische Produkte verzichten möchte, eine Orientierungshilfe bieten und dazu animieren, den Tierschutz beim Einkauf mit zu berücksichtigen. Warum sollten Verbraucher häufiger zu FAIR & GUT Produkten und den Haltungsstufen 3 und 4 greifen? Die Stufe 3 bietet die Mindestanforderungen, unter denen Tiere aus unserer Sicht überhaupt gehalten werden sollten. Die Stufe 4 geht noch darüber hinaus: Sie kommt schon dem sehr nah, was wir als eine wirklich tiergerechtere Haltung ansehen. Wer als Verbraucher zu diesen Produkten greift, kauft wirklich ein Produkt aus tiergerechterer Haltung, erhöht somit auch die Nachfrage und damit die Chance, dass weitere Betriebe auf mehr Tierschutz umstellen. Weil Tierschutz nicht zum Nulltarif zu haben ist, sind die Produkte etwas teurer als die konventionellen Produkte. Aber ein Aspekt bleibt zentral: Es muss nicht jeden Tag Fleisch sein! Für wie zukunftsträchtig halten Sie die Haltungsstufen 1 und 2? Die Haltungsstufen 1 und 2 sind aus unserer Sicht ohne Zukunftsperspektive. Die Haltungsstufe 1 entspricht dem gesetzlichen Mindeststandard und Haltungsstufe 2 repräsentiert die Vorgaben der Initiative Tierwohl, die nur minimal über den gesetzlichen Standard hinausgehen. In den letzten Jahren aber ist der gesellschaftliche Anspruch, dass Verbesserungen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung durchgesetzt werden müssen, gewachsen. Dieser Trend ist ungebrochen. Deshalb raten wir dem Handel – unabhängig vom politischen Geschehen –  mittelfristig die ersten beiden Stufen aus dem Sortiment zu nehmen und das Angebot von tierischen Produkten mit Haltungsstufe 3 und 4, die aus tiergerechter Haltung stammen, sukzessive zu steigern. Dazu gehört dann aber auch, auf Billigpreisbewerbung zu verzichten, denn das erzieht den Verbraucher in eine falsche Richtung. Was kann grundsätzlich besser gemacht werden, um das Tierwohl zu verbessern und Verbraucher besser aufzuklären? Es braucht eine Systemwende in der Landwirtschaft. Die Bundesregierung muss im Rahmen einer Nutztierstrategie das Ordnungsrecht stark anheben und Lücken im Gesetz schließen. So gibt es zum Beispiel bis heute keine konkreten Vorgaben für die Haltung von Rindern und Puten. Und nach wie vor dürfen Amputationen am Tier vorgenommen werden: Schweinen werden die Ringelschwäne abgeschnitten und die Eckzähne gekürzt, Kälbern werden ohne Betäubung die Hornanlagen ausgebrannt. Das muss ein Ende haben. Flankierend müssen Forschung, Aus- und Weiterbildung sowie die Beratung von Landwirten verstärkt werden, unterstützt durch eine konsequente Förderpolitik. Auch, um Verbrauchern eine Entscheidungsmöglichkeit zu bieten, sollte eine verbindliche EU-weite Tierschutzkennzeichnung etabliert werden, die Auskunft über die Zucht, die Haltung, den Transport und die Schlachtung des Tieres gibt. Das zusammen bringt auch für die umstellungsbereiten Landwirte, von denen es viele gibt, Planungssicherheit. Und was können Discounter wie ALDI aus Ihrer Sicht besser machen? Die Deutschen gelten als Schnäppchenjäger, was gerade bei Discountern dazu führt, dass sie sich gegenseitig mit Billigpreisen – auch für tierische Produkte – unterbieten. Das aber geht auf Kosten der Tiere und der Landwirte, die kaum Möglichkeiten haben, in ein Mehr an Tierschutz zu investieren. Den Verbrauchern dagegen wird suggeriert, dass Fleisch, Eier und Milch zu Schnäppchenpreisen produziert werden können. Der Handel sollte sich seiner Verantwortung sowohl für die Haltungs- und Produktionsbedingungen als auch für das Verbraucherverhalten bewusst sein. Wenn er höhere Tierschutz- und Umweltaspekte von den Lieferanten einfordern und auf Lockangebote für Fleisch und Co. verzichten würde, wäre ein großer Schritt getan. Produkte mit niedrigen Standards sollten ausgelistet werden und die Angabe der Haltungsform auf tierische Inhaltsstoffe in verarbeiteten Produkten ausgeweitet werden. Erfreulicherweise gehen auch von den Discountern vermehrt Bemühungen hin zu mehr Tierschutz und Nachhaltigkeit aus. Luft nach oben gibt es aber noch. FAIR & GUT vereint mehrere bekannte Tierwohl-Label unter einem Dach, deren Standards über den gesetzlichen Vorgaben liegen. Mehr erfahren Weitere Themen, die dich interessieren könnten

Bienenschutz

Bienenschutz

Zusammen für den Bienenschutz Viele denken beim Thema Bienenschutz zuerst an die Honigbiene. Gefährdet sind aber vor allem die Wildbienen. Diese produzieren zwar keinen Honig, bestäuben aber u.a. Obstbäume, Gemüsepflanzen und Blumen. Von den ca. 550 Wildbienenarten in Deutschland sind rund die Hälfte gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht.1 Wir zeigen dir, was die wunderbaren Helfer alles leisten und wie du sie gemeinsam mit ALDI SÜD schützen kannst. Bienensterben ↓ Bienenschutz ↓ Nein zu Pestiziden ↓ Warum sind Bienen wichtig? Bienen spielen eine tragende Rolle in unserem Ökosystem. Viele Pflanzen vermehren sich über Bestäubung. Die bestäubenden Insekten tragen die Blütenpollen von einer Blüte zu anderen und verbreiten so die Pollen der männlichen auf den weiblichen Pflanzen. Ohne Wildbienen und Co. würden 
diese Pflanzen aussterben. Das fängt bei Blumen an, betrifft aber auch die 
meisten Obst- und Nussbäume, Beerensträucher und Gemüsepflanzen. Fast 80 % aller Nutzpflanzen in Deutschland werden durch Insekten bestäubt.2 Ohne sie wären viele Supermarkt-Regale einfach leer. Rund ein 
Drittel unserer gesamten Nahrungsmittel würde es ohne Bestäubung nicht 
geben. Wildbienen und Co. bestäuben aber nicht nur Wild- und Kulturpflanzen und sichern so Ernten, sondern sind auch Bestandteil einer gesunden Umwelt und Artenvielfalt.3 Ursachen und Folgen des Bienensterbens. Die Lebensräume von Wildbienen und anderen blütenbestäubenden Insekten sind stark gefährdet: Weltweit kommt es immer wieder zum Sterben ganzer Bienenpopulationen. Die Gründe hierfür sind bislang nicht eindeutig geklärt, doch spielen wohl Pestizide wie Neonicotinoide, Krankheitserreger und der Wegfall von Lebensräumen durch landwirtschaftliche Monokulturen eine Rolle. Zudem verhindern asphaltierte und betonierte Städte und versiegelte Vorgärten, dass Bienen Nahrung und einen geeigneten Lebensraum finden. Die Folgen des Bienensterbens wären dramatisch: Neben den Einbußen bei der Obst- und Gemüseernte würden auch die Erträge bei Nüssen, Kernen und Rapsöl stark zurückgehen. Kaffee, Kakao und Pflanzenfasern wie Baumwolle und Leinen wären rar und damit kaum erschwinglich. Honigbienen haben einen sehr hohen ökonomischen und ökologischen Wert. Bei der Bestäubung von Nutzpflanzen spielen aber auch Wildbienen und gerade die Hummeln eine wichtige Rolle, denn sie arbeiten auch bei schlechterem Wetter und sind sehr produktiv.5 Wildbienen sind meist auf wenige Pflanzenarten spezialisiert, während Honigbienen die Generalisten unter den bestäubenden Insekten sind. Was bedeutet Bienenschutz? Bienenschutz heißt Naturschutz. Das fängt beim Verzicht auf Pestizide in der Landwirtschaft und im eigenen Garten an. Auch der Erhalt bienenfreundlicher Lebensräume ist wichtig. Beim Bienenschutz kann jeder mitmachen. Hier sind sechs Tipps zum Schutz von Bienen: Verzichte auf Pflanzenschutzmittel, Unkrautvernichter und Insektizide in deinem Garten und auf dem Balkon. Bevorzuge Bio-Produkte. Laut Report des Thünen-Institus weisen Bioanbauflächen eine um 26 % höhere Artenzahl von Insekten aus als konventionell genutzte landwirtschaftliche Flächen. Sorge für bienenfreundliche Pflanzen in deinem Garten oder auf deinem Balkon. Ein kleiner Blühstreifen mit Wildblumen oder Kräutern wie Lavendel helfen den Bienen und sehen schön aus. Aber auch Nutzpflanzen wie Obstbäume oder Kräuter geben den Bienen Futter. Schaffe Lebensräume für Wildbienen: Ein sogenanntes Bienenhotel als Nisthilfe, Gehölze wie Weide und Beerensträucher, Totholz, Natursteinmauern und Sandflächen werden von den Insekten schnell angenommen. Verhindere die weitere Ausbreitung von Bienenkrankheiten. Wasche leere Honiggläser richtig ab, bevor du sie entsorgst. Stelle eine Bienentränke im Garten oder auf dem Balkon auf. Dazu einfach eine flache Schale mit Wasser hinstellen und ein paar Steine hineinlegen, auf denen die Bienen landen können. Mit ALDI SÜD für eine bienenfreundlichere Welt. Uns liegt Bienenschutz am Herzen und wir wollen unser Engagement hier weiter verstärken. Einige Maßnahmen haben wir schon auf den Weg gebracht. An einigen ALDI SÜD Standorten haben wir Nisthilfen aufgestellt und Bienenvölker angesiedelt. An unserem Verwaltungsstandort in Mülheim beispielsweise kümmern sich Mitarbeiter:innen um die Bienenvölker. 2023 hat Naturland in exklusiver Zusammenarbeit mit ALDI das Förderprogramm Artenvielfalt gestartet. Es unterstützt Bio-Landwirt:innen dabei, ihre Anbauflächen noch artenfreundlicher als bislang zu gestalten. Die Maßnahmen des Programms dienen insbesondere der Förderung von Artenvielfalt und dem Humusaufbau. Wir sagen Nein zu bienenschädlichen Pestiziden. Schädlingsbefall ist eine große Herausforderung in der Landwirtschaft, die auch zu Ernteeinbußen führen kann. Um den Schädlingsbefall niedrig zu halten werden u. a. Insektizide eingesetzt. ALDI SÜD fordert diesbezüglich bereits seit 2006 strengere Vorgaben für Insektizidrückstände als gesetzlich vorgegeben. Als erste große Lebensmitteleinzelhändler verzichten ALDI SÜD und ALDI Nord zudem seit 2016 auf acht bienengefährdende Pflanzenschutzmittel (Chlorpyrifos, Clothianidin, Cypermethrin, Deltamethrin, Fipronil, Imidacloprid, Sulfoxaflor und Thiamethoxam).6 Wir schließen deren aktive Spritzanwendung beim Anbau von Obst, Gemüse, Kartoffeln und Blumen aus Deutschland seither grundsätzlich aus. Gemeinsam mit verschiedenen Vertretern von Erzeuger:innen, Verbänden und Vereinen, Pflanzenschutzberater:innen und -ämtern sowie Prüflaboren haben wir eine Lösung erarbeitet, die sowohl bienenfreundlich ist als auch die Landwirte unterstützt. Wir schränken den Gebrauch von Glyphosat ein. Das Pflanzenvernichtungsmittel Glyphosat ist möglicherweise schädlich für Bienen. In Deutschland wird es nach der Ernte als Unkrautvernichter verwendet. Das erspart der Landwirtschaft das Pflügen. Für unsere Lieferant:innen haben wir 2017 Ziel- und Orientierungswerte festgelegt, um den Gebrauch von Glyphosat einzuschränken. Dabei verfolgen unsere Lieferant:innen das Ziel, maximal 10 % bzw. 20 % der gesetzlichen Grenzwerte auszuschöpfen. Eine erste Auswertung hat gezeigt, dass in bereits 95 % der untersuchten Produkte die geforderten Werte eingehalten werden konnten. ... dass du bei ALDI SÜD ganz einfach die Artenvielfalt unterstützen kannst? Mit dem 
Kauf von Naturland zertifizierten Artikeln unterstützt du Landwirt:innen auf ihrem Weg 
zu mehr biologischer Diversität. Naturland Das könnte dich auch interessieren: Bio-Obst Was Bio-Obst von konventionellen Früchten unterscheidet, sind die umweltschonenderen Anbaumethoden. Wir bieten eine Fülle von Bio-Früchten in unseren ALDI SÜD Filialen an. Erfahre mehr. Vegetarische Ernährung Lecker, leicht und ausgewogen: Vegetarisches Essen ist mit ALDI SÜD einfach und genussvoll. Erfahre mehr über die Vor- und Nachteile einer pflanzenbasierten Ernährung. 1 https://www.bund.net/themen/tiere-pflanzen/wildbienen/bedrohung-schutz/ 2 https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/artenvielfalt/bienen-fuettern/bienen-fuettern_node.html 3 https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/artenvielfalt/insekten-biologische-vielfalt.html 4 Mit unserem frühzeitigen Verzicht sind wir dem heute gültigen EU-Verbot zahlreicher Neonicotinoide um Jahre zuvor gekommen. 5 https://www.quarks.de/umwelt/tierwelt/darum-sind-wildbienen-wichtiger-als-honigbienen und https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/landwirtschaft/nabu-infopapier-bestaeuberleistung.pdf 6 ALDI SÜD schließt die aktive Spritzanwendung von Chlorpyrifos, Clothianidin, Cypermethrin, Deltamethrin, Fipronil, Imidacloprid, Sulfoxaflor und Thiamethoxam beim Anbau von Obst, Gemüse, Kartoffeln und Blumen aus Deutschland aus.

Datenschutzinformationen

Datenschutzinformationen

Datenschutzinformation zum Compliance-Verfahren / Hinweisgebersystem bei ALDI SÜD Am 02.07.2024 ist in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten, welches Beschäftigungsgeber verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten. Bei diesen Stellen können Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, diese Verstöße melden. Diese Verpflichtung trifft alle deutschen Gesellschaften der Unternehmensgruppe ALDI SÜD. Bereits vor dem Inkrafttreten des HinSchG hat ALDI SÜD Compliance-Verfahren durchgeführt, um den berechtigten Interessen und rechtlichen Pflichten (insb. dem Legalitätsprinzip nach §§ 30, 130 OWiG) zur Aufklärung und Behebung von Rechtsverstößen gerecht zu werden. Dies gilt auch künftig für solche Meldungen, die nicht in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen. Im Rahmen von Compliance-Verfahren verarbeitet ALDI SÜD personenbezogene Daten von Personen, die als Hinweisgeber, Beschuldigte oder Zeugen am Verfahren beteiligt sind. Diese betroffenen Personen können Beschäftigte von ALDI SÜD, aber auch Lieferanten, Geschäftspartner oder sonstige Personen sein, die beruflich mit ALDI SÜD zu tun haben. Verantwortlichkeit Verantwortlich für Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit Compliance-Verfahren ist grundsätzlich diejenige ALDI SÜD Gesellschaft, die als Beschäftigungsgeber oder Geschäftspartner für einen gemeldeten Verstoß zuständig ist. In der Regel ist dies diejenige ALDI SÜD Gesellschaft, mit der ein Vertragsverhältnis besteht. Für die ALDI SÜD Unternehmensgruppe wurde eine zentrale Konzernmeldestelle eingerichtet, welche im Auftrag aller deutschen ALDI SÜD Gesellschaften Compliance-Verfahren und die damit verbundenen Datenverarbeitungen durchführt. Diese zentrale Konzernmeldestelle besteht aus Risk and Compliance Management (RCM) ALDI SÜD International Services SE & Co. oHG sowie bei Meldungen mit Datenschutzbezug Data Protection Officer & Data Protection Advisory ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG   Kontakt zum Datenschutzbeauftragten Kontakt zu unserem Datenschutzbeauftragten: datenschutzbeauftragter@aldi-sued.de Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Nutzung dieser E-Mail-Adresse die Inhalte nicht ausschließlich von unserem Datenschutzbeauftragten zur Kenntnis genommen werden. Wenn Sie vertrauliche Informationen austauschen möchten, bitten wir darum, zunächst über diese E-Mail-Adresse eine direkte Kontaktaufnahme anzufordern. Zwecke der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlagen Die Zwecke der Datenverarbeitung bestehen in der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben und Pflichten, insbesondere solcher nach dem HinSchG. Diese umfassen den Schutz von hinweisgebenden Personen sowie den Schutz derjenigen Personen, die Gegenstand einer Meldung sind („Beschuldigte“) und sonstiger Personen, die von einer Meldung betroffen sind (vgl. § 1 HinSchG). Die Aufgaben und Pflichten umfassen des Weiteren die Aufklärung eines gemeldeten Verstoßes sowie das Ergreifen angemessener Folgemaßnahmen zur Behebung. Die in diesem Zusammenhang erhobenen und verarbeiteten Daten können auch zum Zweck der Rechtsausübung, -durchsetzung bzw. Rechtsverteidigung verarbeitet werden, sofern keine gesetzlichen Vorschriften - insb. zum Schutz der am Verfahren beteiligten Personen - diese Nutzung verbieten. Die interne Meldestelle von ALDI SÜD verarbeitet personenbezogene Daten grundsätzlich auf der Rechtsgrundlage einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit § 10 S. 1 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sowie den §§ 13, 17, 18 HinSchG, welche die gesetzlichen Aufgaben interner Meldestellen festlegen. Im Einzelfall erhebt die interne Meldestelle im Rahmen des Meldeverfahrens auch besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO oder personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten i.S.v. Art. 10 DSGVO. Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein übermittelter Hinweis entsprechende Daten enthält. Die Verarbeitung solcher besonderen Kategorien personenbezogener Daten erfolgt auf Basis von § 10 Satz 2 HinSchG und ist zulässig, wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben der Meldestelle erforderlich ist. Sofern wir Daten von hinweisgebenden Personen zur Aufklärung weitergeben, erfolgt diese Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung der hinweisgebenden Person, welche vor der Weitergabe gesondert bei der betroffenen Person eingeholt wird, vgl. § 9 Abs. 3 Nr. 2 HinSchG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Eine solche Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Es besteht keine Pflicht für hinweisgebende Personen, personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall sind unsere Möglichkeiten zur Aufklärung und Behebung gemeldeter Verstöße jedoch möglicherweise eingeschränkt. Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt. Datenquellen und Kategorien personenbezogener Daten ALDI SÜD wird grundsätzlich diejenigen personenbezogenen Daten verarbeiten, welche die interne Meldestelle von hinweisgebenden Personen erhält. Dies können insbesondere Namen, Adressen und Kontaktdaten der hinweisgebenden Personen, von Beschuldigten oder Zeugen sein sowie weitere Informationen zu den genannten Personengruppen, welche in der Meldung enthalten sind. Hinsichtlich der in einer Meldung beschuldigten Personen werden regelmäßig Informationen zum vorgeworfenen Rechtsverstoß enthalten sein. Es können außerdem besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO enthalten sein. ALDI SÜD wird zudem weitere Daten aus internen Quellen verarbeiten, soweit dies für das Verfahren erforderlich ist. Kategorien von Empfängern der Daten Gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 HinSchG hat die interne Meldestelle die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Personen, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, und der sonstigen in der Meldung genannten Personen zu wahren. Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich von der internen Meldestelle nicht offengelegt werden. Ausnahmen sind in § 9 HinSchG ausdrücklich geregelt und an strenge Voraussetzungen geknüpft. Die interne Meldestelle wird personenbezogene Daten hinweisgebender Personen an weitere Personen und Stellen bei ALDI SÜD ausschließlich dann weitergeben, wenn eine ausdrückliche Einwilligung der hinweisgebenden Person vorliegt und die Weitergabe zur Durchführung von Folgemaßnahmen erforderlich ist. Eine Weitergabe an staatliche Stellen wie Strafverfolgungs- oder Verwaltungsbehörden erfolgt, wenn ALDI SÜD hierzu gesetzlich oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung verpflichtet ist. ALDI SÜD bedient sich Dienstleistern, die uns bei der Bereitstellung der technischen Infrastruktur, der Gestaltung unserer Services und der Durchführung unserer Aufgaben unterstützen und dabei Zugriff auf deine personenbezogenen Daten haben können. Hierbei können auch Daten an externe Dienstleister und/oder Unternehmen der ALDI SÜD Gruppe außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermittelt werden. Die Übermittlung erfolgt nur an Unternehmen in Drittländern, denen durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder an Unternehmen, die andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorweisen. Detaillierte Information dazu sowie über das Datenschutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern können beim jeweiligen Data Protection Coordinator / Datenschutzteam angefordert werden. Speicherdauer und Löschung ALDI SÜD wird alle Daten zum Meldeverfahren einschließlich der personenbezogenen Daten der hinweisgebenden Personen sowie von Personen, die Gegenstand einer Meldung oder in einer Meldung genannt sind gem. § 11 Abs. 5 HinSchG grundsätzlich für 3 Jahre ab Abschluss des Meldeverfahrens speichern und anschließend datenschutzkonform löschen. Rechte der betroffenen Personen Betroffene Personen können jederzeit ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit ihrer gespeicherten Daten ausüben, sofern die Voraussetzungen nach Artt. 15 ff. DSGVO vorliegen. Betroffene Personen haben zudem das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs.1 lit. f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Zur Ausübung der genannten Rechte können betroffene Personen sich an datenschutz@aldi-sued.de wenden. Beschuldigte, werden über ein sie betreffendes Compliance-Verfahren gesondert und konkret im Laufe des Verfahrens informiert und erhalten Gelegenheit, sich zu den Verstößen zu äußern und ihre Rechte wahrzunehmen. ALDI SÜD wird hierbei die bestehenden datenschutzrechtlichen Informationspflichten, insb. nach Art. 14 DSGVO wahren. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationspflichten gesetzlichen Ausnahmen und Beschränkungen unterliegen, insbesondere um die Rechte und Interessen Dritter zu wahren und den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden. Angaben zu diesem Dokument Stand der letzten Bearbeitung: 19.07.2024

¹ Bitte beachte, dass der Onlineverkauf zum jeweils beworbenen Werbetermin um 7 Uhr startet. 90 Tage Rückgaberecht. Alle Preise inkl. MwSt. und zzgl. Versandkostenpauschale und ggf. Transportkosten (Sperrgut, Speditionsware). Artikel sind nicht in der Filiale vorrätig bzw. lagernd. Wir planen unsere Angebote stets gewissenhaft. In Ausnahmefällen kann es jedoch vorkommen, dass die Nachfrage nach einem Artikel unsere Einschätzung noch übertrifft und er mehr nachgefragt wird, als wir erwartet haben. Wir bedauern es, falls ein Artikel schnell – womöglich unmittelbar nach Aktionsbeginn – nicht mehr verfügbar sein sollte. Die Artikel werden zum Teil in baugleicher Ausführung unter verschiedenen Marken ausgeliefert. Alle Artikel ohne Dekoration. Der Verfügbarkeitszeitraum, die Zahlungsmöglichkeiten und die Lieferart eines Artikels (Paketware, Sperrgut oder Speditionsware) werden dir auf der jeweiligen Artikelseite mitgeteilt. Es gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen ALDI ONLINESHOP“. Diese sind auf aldi-onlineshop.de/agb/ abrufbar. Wir liefern die erworbene Ware nur innerhalb Deutschlands. Bei Lieferung von Speditionsware (frei Bordsteinkante und frei Verwendungsstelle): Keine Lieferung auf Inseln, Postfilialen, Packstationen und Paketshops. Keine Lieferung an ALDI Filialen. Bei Lieferung von Paketware (frei Haustür): Ob eine Lieferung an Paketshops, Packstationen oder Postfilialen möglich ist, ist abhängig vom Versandunternehmen und wird dir im Kaufprozess mitgeteilt. Keine Lieferung an ALDI Filialen. Vertragspartner: ALDI E-Commerce GmbH & Co. KG, Toulouser Allee 25, 40211 Düsseldorf.
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